Neue EZB-Reporegel und ihre Folgen

Zum 1. Februar ist die neue Reporegel der EZB in Kraft getreten. Sie besagt, dass Covered Bonds von jetzt an ein eigenes, von der Notenbank akzeptiertes Emissions- und Programmrating haben müssen, um vom Emittenten selbst als Reposicherheit bei der EZB eingeliefert werden zu können. Diese Anerkennung als Reposicherheit ist zugleich die Grundvoraussetzung für CBPP3-Käufe, weshalb die Regel indirekt also auch das Kaufprogramm betrifft: Covered Bonds ohne gültiges Anleiherating sind nun nicht mehr für QE-Käufe zulässig. Bislang konnte bei Fehlen dieses Ratings als Alternative auf das Emittentenrating abgestellt werden. Betroffen von den verschärften Vorschriften sind überwiegend kleinere Emissionen, darunter auch elf Sub-Benchmark-Pfandbriefe deutscher Sparkassen.

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