Zum 1. Februar ist die neue Reporegel der EZB in Kraft getreten. Sie besagt, dass Covered Bonds von jetzt an ein eigenes, von der Notenbank akzeptiertes Emissions- und Programmrating haben müssen, um vom Emittenten selbst als Reposicherheit bei der EZB eingeliefert werden zu können. Diese Anerkennung als Reposicherheit ist zugleich die Grundvoraussetzung für CBPP3-Käufe, weshalb die Regel indirekt also auch das Kaufprogramm betrifft: Covered Bonds ohne gültiges Anleiherating sind nun nicht mehr für QE-Käufe zulässig. Bislang konnte bei Fehlen dieses Ratings als Alternative auf das Emittentenrating abgestellt werden. Betroffen von den verschärften Vorschriften sind überwiegend kleinere Emissionen, darunter auch elf Sub-Benchmark-Pfandbriefe deutscher Sparkassen.
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