DBRS würdigt Spaniens Covered-Bond-Rahmenwerk

Die EU-Harmonsierung hat in Spanien doch zu einigen Anpassungen des Gesetzgebers hinsichtlich des Covered-Bond-Marktes geführt. Laut der Ratingagentur DBRS sind diese gelungen und zu begrüßen. Die Analysten heben an positiven Einflüssen der neuen Gesetzgebung unter anderem die strengeren LTV-Ratios, die Bewertungsvorgaben für Immobilien, die Liquiditätspuffer sowie die geschaffene Möglichkeit für Fälligkeitsverschiebungen hervor. Darüber hinaus begrüßt DBRS die Schaffung der Rolle des Cover-Pool-Monitors sowie - im Fall der Abwicklung - die Funktion des Cover-Pool-Administrators. Als eher negativ wirkende Änderungen sieht DBRS unter anderem die Absenkung der OC-Anforderungen, die nicht gegebene Anforderung zur Aussteuerung von ausgefallenen Darlehen sowie die fehlenden Spezifikationen mit Blick auf Stresstests an. Ebenso fürchtet die Agentur unter anderem durch die Notwendigkeit zur Zustimmung der spanischen Notenbank zu Fälligkeitsverschiebungen, die Gefahr von Verzögerungen. Zudem verweist DBRS in diesem Kontext auf die grundsätzliche Möglichkeit, dass es sich bei dem Cover-Pool-Monitor um den Mitarbeiter des emittierenden Instituts handeln kann. Ebenso wird die Gefahr einer im Insolvenzfall des Emittenten gegebenen Gefahr der vorzeitigen Rückzahlung - das sogenannte Acceleration Risk - benannt.

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