Behörden lehnen privaten Atombunker ab

So kritisch die Weltlage derzeit auch sein mag - trotzdem hat nicht jeder Bürger automatisch das Recht, in einer Umgebung mit Wochenendhäuschen einen atombombensicheren Bunker zu errichten. So lautet eine aktuelle Gerichtsentscheidung. (Verwaltungsgericht Trier, Aktenzeichen 7 K 292/22.TR)

Der Fall: Ein Grundstücksbesitzer wollte sich einen 90 Quadratmeter großen Atombunker zulegen. Dieser achteckige Bau sollte bis auf den Eingangsbereich komplett unter der Erde …

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