DMB kritisiert BGH-Urteil zur Mieterhöhung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (Aktenzeichen BGH VIII ZR 190/17) entschieden, dass eine Mieterhöhungserklärung, die mit einem Sachverständigengutachten begründet wird, auch dann wirksam ist, wenn der Gutachter die konkrete Mieterwohnung vorher gar nicht gesehen oder besichtigt hat. Der Gutachter muss noch nicht einmal - im Falle eines sogenannten Typengutachtens - eine vergleichbare Wohnung besichtigt haben. Kein Wunder, dass diese Entscheidung bei dem Deutsche Mieterbund (DMB) auf großes Unverständnis stößt: "Die Entscheidung trägt nicht zur Rechtssicherheit bei. Wenn Sachverständige ihr Mieterhöhungsgutachten aus der Ferne und vom grünen Tisch schreiben können, sind Rechtsstreitigkeit vorprogrammiert", kommentierte DMB-Geschäftsführer Ulrich Ropertz.

Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete können mit einem Mietspiegel oder mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder mit einem Sachverständigengutachten begründet werden. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nur "ein mit Gründen versehenes Gutachten" erforderlich. Es reiche aus, wenn das Sachverständigengutachten Angaben über Tatsachen enthalte, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet werden könne. Dem Mieter müsse es möglich sein, der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens des Vermieters nachzugehen und ansatzweise selbst zu überprüfen.

Der Sachverständige müsse eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen. Dazu sei eine vorherige Besichtigung der Wohnung nicht notwendig. Die erforderlichen Informationen zu der konkreten Mieterwohnung könne der Gutachter auch auf anderem Wege erhalten haben. Ropertz weiter: "Der Bundesgerichtshof senkt die formalen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung, die mit einem Sachverständigengutachten begründet wird. Der Gutachter muss die Wohnung, die er beurteilen und für die er die ortsübliche Vergleichsmiete nennen soll, gar nicht gesehen haben. Das ist nur schwer beziehungsweise gar nicht nachvollziehbar."

(Deutscher Mieterbund)

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