Frankfurter Bürgerbegehren ist unzulässig

Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat Mitte März das Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt am Main, das zu der Durchführung eines Bürgerentscheids führen sollte, für unzulässig erklärt (Aktenzeichen 7 K 201/20). Geklagt hatten die Initiatoren der Initiative, weil die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main bereits im Februar 2020 das Bürgerbegehren als unzulässig erachtet hatte und damit keinen Bürgerentscheid durchführen wollte. Diesen Beschluss hat das Gericht nunmehr als rechtmäßig erachtet.

Zur Begründung führte die Kammer im Wesentlichen aus, dass die Formulierungen und Fragestellungen in dem Text des Bürgerbegehrens nicht hinreichend bestimmt seien, zum Beispiel sei nicht klar formuliert, was mittlere und geringe Einkommen bedeuteten. Die Bürger wüssten nicht, ob und in welchen Einkommensklassen sie sich wiederfinden können. Damit bestehe die Gefahr, dass die unterschreibenden Bürger verschiedene Vorstellungen von dem Inhalt der Petition hätten. Mit dem Begehren nach einer rückwirkenden Mietsenkung würde darüber hinaus in die gesellschaftsrechtlichen Verträge der ABG Frankfurt eingegriffen, was rechtlich zumindest problematisch sei.

(VG Frankfurt a. M.)

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