Keine Steuern trotz Zwischenvermietung

Werden Haus oder Wohnung veräußert, muss der vormalige Besitzer auf den Verkaufserlös keine Steuern zahlen, wenn er im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren die Immobilie selbst bewohnt hat. In einem vor dem Bundesfinanzhof verhandelten Fall (Aktenzeichen IX R 10/19) hatte ein Mann 2006 eine Eigentumswohnung gekauft und bis April 2014 durchgehend selbst bewohnt. Im Mai zog er aus, verkaufte die Wohnung aber erst im Dezember des Jahres. In der Zwischenzeit vermietete er sie. Dies nahm das zuständige Finanzamt zum Anlass, den Verkaufserlös zu besteuern.

Die Begründung: Der Besitzer habe die Wohnung nicht bis zum Verkaufsdatum selbst genutzt. Gegen diese Entscheidung klagte der Betroffene und er bekam vom Bundesfinanzhof Recht. Zwar schreibe das Gesetz eine Eigennutzung im Jahr der Veräußerung und den beiden Vorjahren vor. Nicht geregelt sei jedoch, an wie vielen Tagen im Jahr des Objektverkaufs der Eigentümer die Immobilie selbst bewohnt haben müsse. Auch eine nur zeitweise Selbstnutzung sei deshalb völlig ausreichend.

(Wüstenrot Bausparkasse)

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