Share-Deal-Reform doch noch beschlossen

Nach langem Ringen und koalitionsinternen Streitigkeiten hat der Bundestag Mitte April die Begrenzung von Share Deals beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien beschlossen. Künftig wird die Grunderwerbsteuer schon dann fällig, sobald mindestens 90 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft erworben werden - zuvor lag die Grenze bei 95 Prozent. Zudem wurde die Haltefrist für die restlichen Anteile an einer Objektgesellschaft von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Reform soll bereits ab dem 1. Juli 2021 greifen. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte die Länder anlässlich dessen dazu auf, zügig ihre Grunderwerbsteuersätze zu senken: "Steuersparende Share Deals für große Investoren zu erschweren ist nur der erste Schritt. Nun muss zwingend der zweite Schritt folgen: die Steuerentlastung für den Normalbürger, der sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte. Sonst bleibt von der Reform nichts weiter als Mehreinnahmen des Staates", so Präsident Kai Warnecke.

Der ZIA kritisierte hingegen unbedachte Folgen und Wirkungen für deutsche Unternehmen: "Selten so einheitlich hatten schon die Sachverständigen bei der Anhörung zum Gesetz dem Parlament erläutert, dass jedes kapitalmarktorientierte Wirtschaftsunternehmen mit auch nur einer Produktions- oder Verwaltungsimmobilie von der Neuregelung erfasst wird und zukünftig mitunter selbst bei Kleinstübertragungen von Anteilen für ihren gesamten Immobilienbesitz Grunderwerbsteuer zahlt", erläuterte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Börsennotierte Unternehmen müssten gar im Ausland Anteilskäufe über mehrere Beteiligungsebenen überwachen, dies sei undurchführbar. Die daraufhin eingefügte Börsenklausel schaffe diesbezüglich im Übrigen keine Abhilfe.

(Haus & Grund Deutschland/ ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.)

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