Vermieter müssen Steuervorteile ermöglichen

Erfolgt bei der Nebenkostenabrechnung kein ausreichender Ausweis der steuerlich abzugsfähigen haushaltsnahen Dienstleistungen, so hat der Mieter einen Anspruch auf eine kostenlose Bereitstellung eines solchen Ausweises. Steuerlich abzugsfähig sind hierbei die anfallenden Lohnkosten. Dies besagt ein Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 18 S 339/16). Im entschiedenen Fall war der Kläger Mieter einer Wohnung und erhielt eine Nebenkostenabrechnung ohne gesonderten Ausweis der Aufwände für haushaltsnahe Dienstleistungen. Er klagte auf Erteilung einer Bescheinigung über die steuerlich begünstigten Aufwände, um sie in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Das Landgericht geht davon aus, dass der Vermieter den Mieter darin unterstützen muss, Steuervorteile erlangen zu können. Mittels gesonderter Bescheinigung oder im Rahmen der Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter kostenfrei die Lohnkosten gesondert ausweisen, damit der Mieter die Höhe der haushaltsnahen Dienstleistungen eindeutig erkennen und steuerlich geltend machen kann.

(Wüstenrot Bausparkasse AG)

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