Wohnungswirtschaft ist zufrieden mit TKG-Novelle

Die Bauminister von Bund und Länder haben sich bei der Bauministerkonferenz in Weimar Ende September mit Blick auf die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dem Vernehmen nach mehrheitlich für einen Erhalt der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren ausgesprochen. "Dies ist eine positive Nachricht für viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland", sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. "Die Wohnungsunternehmen werden so auch in Zukunft in der Lage sein, die Kostenersparnisse an ihre Mieter weiterzurreichen."

Auch Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zeigte sich zufrieden: "Der Beschluss der Bauminister ist ein gutes Signal für den Erhalt einer preiswerten TV-Grundversorgung für mehr als zwölf Millionen Mieterhaushalte in Deutschland. Die jahrzehntelang bewährte Lösung der Abrechnung des TV-Anschlusses über die Betriebskosten ist wesentlich preiswerter als jede Individualversorgung. Würde sie wegfallen, wären finanziell schwächere Haushalte wie Hartz-IV-Empfänger und Rentner die Leidtragenden. Auch mit Blick auf den Glasfaserausbau gilt es, das kostengünstige System zu erhalten. Deshalb begrüßen wir die heutige Entscheidung der Bauminister ausdrücklich."

(ZIA/GdW)

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