Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse EZB-Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 26. November 2012 billigte der EZB-Rat eine neue Fassung des Dokuments "Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems" und verabschiedete die Leitlinie EZB/2012/25 zur Änderung der Leitlinie EZB/2011/14 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems. Diese Fassung der Allgemeinen Regelungen enthält alle Änderungen, die seit der letzten Aktualisierung (September 2011) vorgenommen wurden. Die Leitlinie gilt ab dem 3. Januar 2013. Sie wurde am 28. November 2012 zusammen mit einer Pressemitteilung, welche die wichtigsten Änderungen herausarbeitet, auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 4. Dezember 2012 beschloss der EZB-Rat, die wechselseitigen Swap-Vereinbarungen zwischen der EZB sowie der Federal Reserve, der Bank von Japan, der Bank of England, der Schweizerischen Nationalbank und der Bank of Canada bis zum 1. Februar 2014 zu verlängern. Ferner beschloss er, die liquiditätszuführenden Geschäfte in US-Dollar mit Laufzeiten von sieben und 84 Tagen bis auf Weiteres durchzuführen. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 13. Dezember 2012 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 6. Dezember 2012 beschloss der EZB-Rat, seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte so lange wie erforderlich - jedoch mindestens bis zum Ende der sechsten Mindestreserve-Erfüllungsperiode des Jahres 2013 am 9. Juli 2013 - weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung abzuwickeln. Auch bei den Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems mit einer Sonderlaufzeit von der Dauer einer Erfüllungsperiode und bei den längerfristigen Refinanzierungsgeschäften mit dreimonatiger Laufzeit, die in den ersten sechs Monaten des Jahres 2013 zugeteilt werden, wird dieses Verfahren beibehalten. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 6. Dezember 2012 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 12. Dezember 2012 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung der Studie "Euro Money Market Study 2012" zu, die von einer ESZB-Arbeitsgruppe erstellt wurde, die dem Ausschuss für Marktoperationen Bericht erstattet. Diese Studie beruht auf Daten aus dem zweiten Quartal der Jahre 2011 und 2012 und befasst sich mit den weitreichenden Folgen der Staatsschuldenkrise im Eurogebiet auf den Euro-Geldmarkt sowie der Wirkung der außerordentlichen geldpolitischen Maßnahmen, welche das Eurosystem ergriffen hat, um die Funktionsfähigkeit des Marktes in einem Umfeld wiederherzustellen, das durch die anhaltende Fragmentierung des Euro-Geldmarkts geprägt ist. Die Studie wurde am 17. Dezember 2012 zusammen mit einer ausführlichen Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 19. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2012/32 über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der Hellenischen Republik begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel. Durch den Beschluss EZB/2012/ 32 wird die Anwendung des Bonitätsschwellenwerts, der nach den Regelungen über die Zulässigkeit von Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems vorgesehen ist, in Bezug auf marktfähige von der griechischen Regierung begebene oder garantierte Schuldtitel ausgesetzt. Sofern sie alle sonstigen Zulassungskriterien erfüllen, erhalten diese Schuldtitel wieder den Status der Notenbankfähigkeit für die Kreditgeschäfte des Eurosystems, wobei sie speziellen Bewertungsabschlägen unterliegen. Der Beschluss wurde am 19. Dezember 2012 zusammen mit einer Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 19. Dezember 2012 billigte der EZB-Rat das Bonitätsbeurteilungssystem der Banka Slovenije zur Verwendung innerhalb des Rahmenwerks für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem (Eurosystem Credit Assessment Framework - ECAF). Die vollständige Liste der Systeme, die vom Eurosystem für ECAF-Zwecke zugelassen sind, kann auf der EZB-Website abgerufen werden. Am gleichen Tag verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2012/34 über zeitlich befristete Änderungen der Regelungen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit von auf Fremdwährungen lautenden Sicherheiten. Dieser Beschluss, der am 3. Januar 2013 in Kraft getreten ist, bildet die Rechtsgrundlage für die Aussetzung bestimmter Vorschriften der Allgemeinen Regelungen und für die fortwährende Notenbankfähigkeit von einigen in Pfund Sterling, Yen und US-Dollar denominierten Vermögenswerten. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der EZB-Website abrufbar.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 5. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2012/27 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (Target-2; Neufassung). Die Leitlinie wurde aus Gründen der Klarheit und Transparenz neu gefasst und beinhaltet Material, das bislang für interne Zwecke des Eurosystems bestimmt war. Weiterhin wurde der Rechtsakt um einige Definitionen und Bestimmungen ergänzt; diese betreffen unter anderem das neue Gebührenmodell für Target-2 und den Informationsaustausch im Hinblick auf die Aussetzung oder Beendigung des Zugangs zu geldpolitischen Geschäften und die Folgen einer solchen Aussetzung oder Beendigung. Die Leitlinie wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 5. Dezember 2012 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des "Financial Stability Review" - Dezember 2012, der eine umfassende Einschätzung darüber liefert, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums in der Lage ist, Störungen standzuhalten, und die Hauptrisiken für die Stabilität des Finanzsystems sowie mögliche Schwachstellen untersucht. Der Bericht wurde am 14. Dezember 2012 zusammen mit einer ausführlichen Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 23. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Pfandbriefen (CON/2012/92) auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen. Am 26. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einer Steuer auf Finanzdienstleistungen und zu einer Steuer auf den Gesamtbetrag der Bilanzsumme einer Bank in Slowenien CON/2012/93 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums. Am 26. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen des ungarischen Gesetzes über die Finanztransaktionssteuer CON/ 2012/94 auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für nationale Wirtschaft.

Am 27. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde der Kommission vorgelegten verschiedenen technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards, die in Form von delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister zu erlassen sind CON/2012/95 auf Ersuchen der Kommission.

Ebenfalls am 27. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die EZB und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsicht) CON/2012/96 auf Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments. Am gleichen Tag verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Einführung des Euro in Lettland CON/2012/97 auf Ersuchen des lettischen Finanzministeriums.

Am 29. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Verlängerung der irischen Staatsgarantie bezüglich zugelassener Verbindlichkeiten von Kreditinstituten CON/2012/98 auf Ersuchen des irischen Finanzministers. Vom gleichen Tag datiert eine Stellungnahme des EZB-Rats zu einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen CON/2012/99 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.

Am 30. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einer belgischen Staatsgarantie zur Deckung bestimmter Verpflichtungen von Tochterunternehmen der Dexia SA CON/ 2012/100 auf Ersuchen der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die im Namen des belgischen Finanzministeriums handelte. Am 7. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum slowenischen Bankengesetz CON/2012/101 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums. Vom glei chen Tag datiert eine Stellungnahme der EZB zu bestimmten Bedingungen für die Kreditvergabe in Rumänien CON/2012/ 102 auf Ersuchen der Banca Nationala a României.

Am 11. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte CON/2012/103 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments. Die Stellungnahme wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht. Ebenfalls am 11. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Finanzvorschriften in Dänemark CON/2012/104 auf Ersuchen der dänischen Finanzaufsichtsbehörde. Und schließlich datiert vom 11. Dezember 2012 eine Stellungnahme des EZB-Rates zur Umsetzung des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion durch Litauen CON/2012/105 auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums. Am 12. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Stabilität des Banken- und Finanzsektors in Frankreich CON/2012/106 auf Ersuchen des französischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Am 13. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Hochfrequenzhandel in Deutschland CON/ 2012/107 auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen. Am 14. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Vermögensverwaltungsgesellschaften in Spanien CON/2012/108 auf Ersuchen des spanischen Staatssekretärs für Wirtschaft und Unternehmensunterstützung.

Am 17. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Schaffung von Kapitalpolstern für die Banca Monte dei Paschi di Siena CON/ 2012/109 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Statistik: Am 7. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/ 2012/28 zur Änderung des Beschlusses EZB/2009/4 hinsichtlich Ausnahmeregelungen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 958/2007 über die Statistik über Aktiva und Passiva von Investmentfonds gewährt werden können. Der Änderungsrechtsakt aktualisiert bestimmte Verweise auf nationale Rechtsvorschriften, wobei die Investmentfondskategorien unverändert bleiben. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht.

Internationale und europäische Zusammenarbeit: Am 7. Dezember 2012 billigte der EZB-Rat eine einjährige Verlängerung des Programms zur technischen Zusammenarbeit mit der Narodna banka Srbije, das erstmals am 17. Dezember 2010 autorisiert wurde. Das Programm läuft nun bis zum 31. Dezember 2013.

Corporate Governance: Am 6. Dezember 2012 ernannte der EZB-Rat Christian Noyer, Präsident der Banque de France, mit Wirkung vom 15. Dezember 2012 für die Dauer von drei Jahren zum Mitglied des EZB-Prüfungsausschusses. Ebenfalls am 6. Dezember 2012 ernannte der EZB-Rat Christine Graeff, Leiterin der Generaldirektion Kommunikation und Sprachendienst der EZB, mit Wirkung vom 1. Januar 2013 zur Vorsitzenden des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit des Eurosystems/ESZB. Die Amtszeit endet am 31. August 2013 und damit zeitgleich mit dem Ende der Amtszeit aller anderen Vorsitzenden der Ausschüsse des Eurosystems/ESZB, die am 22. Juli 2010 vom EZBRat (wieder-)ernannt wurden.

Am 10. Dezember 2012 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2012/29 zur Änderung der Leitlinie EZB/2010/20 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im ESZB sowie den Beschluss EZB/2012/30 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/21 über den Jahresabschluss der EZB. Die Leitlinie EZB/2012/29 beinhaltet insbesondere technische Änderungen in Verbindung mit der Aufnahme einer Empfehlung bezüglich der Möglichkeit der nationalen Zentralbanken, allgemeine Risikorückstellungen zu bilden, sowie der Harmonisierung der Offenlegung von Geschäften zur Gewährung von Liquiditätshilfe im Notfall; diese Geschäfte werden künftig unter Aktiva 6 "Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet" ausgewiesen. Der Beschluss EZB/2012/30 umfasst technische Änderungen in Bezug auf die Behandlung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag im Jahresabschluss, einschließlich einer Änderung des Zeitpunkts der Feststellung des Jahresabschlusses der EZB.

Ferner verabschiedete der EZB-Rat am 19. Dezember 2012 den Beschluss EZB/ 2012/33 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/24 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank aus dem Euro-Banknotenumlauf und aus im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (SMP) erworbenen Wertpapieren, wodurch die Zeitpunkte für die vorläufige Verteilung der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf mit den Zeitpunkten für die Verteilung der Einkünfte der EZB aus Wertpapieren, die sie im Rahmen des SMP erworben hat, in Einklang gebracht werden. Die drei Rechtsakte, die am 31. Dezember 2012 in Kraft traten, werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 17. Dezember 2012 genehmigte der EZB-Rat den Haushalts- und Beschaffungsplan des Eurosystem Procurement Coordination Office (EPCO) für das Jahr 2013. Am 19. Dezember 2012 ernannte der EZB-Rat Yves Mersch, Mitglied des EZB-Direktoriums, mit unmittelbarer Wirkung zum Vorsitzenden des IT-Lenkungsausschusses des Eurosystems (EISC).

Ausgabe von Banknoten und Münzen: Am 29. November 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2012/26 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2013. Der Beschluss wurde am 6. Dezember 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EZB-Website veröffentlicht.

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