Vermerkt

Zentralbanken - Vereinbarung über Goldbestände

Zur Klarstellung ihrer Absichten bezüglich ihrer Goldbestände erklärten die Zentralbanken von Zypern und Malta Ende Januar ihr Einverständnis mit und ihren Beitritt zu der gemeinsamen Erklärung der Europäischen Zentralbank sowie der Notenbanken aus Slowenien, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Luxemburg, Frankreich, Belgien, Deutschland, Irland, den Niederlanden, Österreich, Finnland, der Schweiz und Schweden vom 8. März 2004.

In diesem Zusammenhang haben die Zentralbank von Zypern und Malta die Erklärung abgegeben, die Vereinbarung der Zentralbanken über Goldbestände vom 8. März 2004 einzuhalten sowie die in der Erklärung vom 8. März 2004 von den Unterzeichnern festgeschriebenen Höchstgrenzen für die jährlichen Verkäufe sowie für das gesamte Verkaufsvolumen während der Laufzeit der Vereinbarung unverändert zu belassen. Weiter erklären sich die beiden Notenbanken damit einverstanden, ihre Goldleihgeschäfte und den Einsatz von Goldfutures und -optionen während der Laufzeit der Vereinbarung nicht auszuweiten.

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