Steuer-Handbuch

Braun/Günther (Hrsg.), Das Steuer-Handbuch:

ABC-Praxis des Steuerrechts.

Grundwerk, 3 Bände, 3 658 S., Verlag Dr. Otto Schmidt 2017.

ISBN 978-3-504-22123-2; 74,80 Euro (zzgl. 9,80 Euro für zusätzlichen Ordner).

Abgesehen davon, dass Kreditinstitute und Finanzdienstleister von ihren Steuerberatern beraten und vertreten werden, ergeben sich im Alltag Fragen, die unmittelbar und schnell zu klären sind. Der "Braun/Günther" liefert genau das, was man braucht: Es ist Handbuch und Nachschlagewerk in einem, mit 400 Hauptstichworten zur steuerlichen Betriebspraxis. Gerade im Steuerrecht mit seiner Flut von Änderungen ist Aktualität ein Muss, deshalb garantiert dieses Loseblattwerk den neuesten Stand und damit bestmögliche Antworten auf die Vielzahl von Zweifelsfragen in der Praxis.

Das Handbuch ist übersichtlich gegliedert in die Hauptteile "Ertragssteuerrecht", "Umsatzsteuerrecht", "Verfahrensrecht". Die einzelnen Stichworte sind keine lexikalische Definition, sondern knappe bis umfangreiche Abhandlungen, unterteilt in einen "Überblick" zum Thema "vertiefende Darstellung" und "Verweise" auf Besonderheiten mit Hinweisen auf wichtige Urteile, Verwaltungsanweisungen und Fachbeiträge in Zeitschriften und weiterführende Literatur.

Gelungene Konzeption - hoher Nutzen für die betriebliche Praxis

Die gelungene Konzeption der komplexen Materie kann am Beispiel der Lohnsteueraußenprüfung verdeutlicht werden: Das Stichwort findet sich unter Buchstabe "L" im Hauptkapitel "Ertragssteuerrecht". Für die Betriebspraxis interessant: Lohnsteueraußenprüfung, Prüfungsvorbereitung: Der "Überblick" beschreibt kurz die Relevanz von Kontrollmaterialien und Erkenntnissen aus Vorprüfungen, Prüfungsschwerpunkte und Fragen der Festsetzungsverjährung. Die "vertiefende Darstellung" erläutert den Prüfungsgegenstand im Hinblick auf die Überwachung der Arbeitgeberpflichten mit Hinweis auf die Fallgestaltung in Bezug auf Filialen und Tochtergesellschaften, wobei auch die Frage von "Kontrollmitteilungen" behandelt wird. Zweifelsfragen in Bezug auf beliebte Schwerpunkte des Prüfers, wie Überlassung betrieblicher Kfz für Privatfahrten und Erstattung von Reisekosten werden prägnant beantwortet.

Stichwort "Durchführung der Lohnsteueraußenprüfung"

Der Abschnitt "Verweise" informiert dann abschließend für das Hauptstichwort über ein grundlegendes BFH-Urteil zum "Gegenstand der Lohnsteueraußenprüfung" und gibt einen Hinweis auf den Fachbeitrag "Buse, die Beteiligten einer Außenprüfung und deren Prüfungsvorbereitung, AO-StB 2008 190. Im sachlichen Zusammenhang findet der Anwender das Stichwort: Lohnsteueraußenprüfung, Durchführung. Hier wird im Abschnitt "Überblick" auf die "besonderen Mitwirkungspflichten" hingewiesen, wie zum Beispiel, dass "Sachbezüge" von Arbeitnehmern kritisch geprüft werden.

Die "vertiefende Darstellung" nennt die Schwerpunkte "Kraftfahrzeuge" im Hinblick auf die private Nutzung, "Haus- und Grundstücksaufwendungen für Dienstwohnungen", "Reisekosten und Kasse", sowie "Rückstellungen für Tantiemen, Gewinn und Umsatzbeteiligungen". Abgerundet wird mit Lohnsteueraußenprüfung, Ablaufhemmung und Festsetzungsverjährung: Der Leser erhält informative Hinweise auf rechtsfehlerhafte Bearbeitung der Finanzverwaltung - zahlreiche "Verweise" auf die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung zu "Umfang der Ablaufhemmung", "Prüfungsunterbrechung", "tatsächliche Durchführung", "Prüfungsaufschub" und "letzte Ermittlung". Insofern bietet das Stichwort "Lohnsteueraußenprüfung" eine zuverlässige Erläuterung aller praktischen Probleme mit Beantwortung auftretender Zweifelsfragen, Beratungshinweisen und Fundstellen, die es dem Nutzer ermöglichen, sich mit der Materie noch intensiver zu befassen.

Der Rezensent hat die Ergiebigkeit des Werkes anhand einiger weiterer Stichworte geprüft. Fündig geworden bei Reisekosten: Gesetzliche Neuregelung seit 1. Januar 2014 mit Erläuterungen zur "Entfernungspauschale", "erster Tätigkeitsstätte - Auswärtstätigkeit" mit Behandlung der ganz erheblichen Zuordnungsproblematik und Beraterhinweisen. Außerdem sind erläutert: die "Abzugsbeschränkungen gem. § 4 Abs. 5 S1 Nr. 6 EStG", "doppelte Haushaltsführung", "Reisenebenkosten", auch: Gepäckbeförderung, Telefonate, Schriftverkehr, Straßen- und Parkplatzbenutzung mit Beispielen, was nicht als "Werbungskosten" abzugsfähig ist.

Für Banker und ihre Mitarbeiter dürften interessant sein die umfassenden Darlegungen zu Reisekosten, Unterkunftskosten mit Hinweisen auf "Frühstück, Mittag- und Abendessen" und Nutzung der "Unterkunft" gemeinsam mit Personen, die in keinem Dienstverhältnis zur Bank als Arbeitgeber stehen. Dabei wäre zu denken an Doppelzimmer oder ein weiteres Hotelzimmer zum Beispiel für Ehefrau, den Partner oder auch nette Bekanntschaften. Auch nützlich für die Praxis: Die ergiebige Bearbeitung der "Verpflegungsmehraufwendungen".

Aufsichtsratsvergütungen - Antwort auf Zweifelsfragen

Weiter fündig geworden: Aufsichtsratsvergütungen. Interessant der Hinweis, dass sie Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind und Umsatzsteuerpflicht ausgelöst werden kann. Der erläuternde Ausflug in das Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht ist zur Abrundung hilfreich, ebenso die Erläuterungen des "Betriebsausgabenabzugs" (Tage, Sitzungs- und Reisegelder), Hinweise: "ertragssteuerliche Behandlung beim Zuflussempfänger", zur "Steuerbefreiung des § 4 Nr. 26 UStG", der "umsatzsteuerlichen Probleme beim Verzicht auf eine Aufsichtsratsvergütung", um einen Tantiemenanspruch nicht zu gefährden.

In Bezug auf das Stichwort Häusliches Arbeitszimmer kann man sich mit der Anmerkung begnügen, dass die "Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung" und die Rechtslage mit einer Vielzahl praktischer Beispiele abgehandelt werden. Der Leser erhält wesentliche Informationen auch in Bezug auf die steuerlichen Behandlung seines "Home Office".

Fündig geworden - Genossenschaftliche Steuerprobleme

Zuverlässige Auskunft zu "Anwalts- und Gerichtskosten", auch für Straf- und Steuerverfahren bietet das Hauptstichwort Abwehrkosten: Die Kosten eines Strafprozesses, der Steuerstrafverteidigung sind, im Gegensatz zum beruflich veranlassten Zivilprozess - in der Regel auch Verfahren des Organmitglieds gegen den Dienstherrn - als Werbungskosten abzugsfähig. Sehr erfreulich ist, dass die Genossenschaft, die man sonst eher vernachlässigt, mit den Stichworten "Betriebssteuern", "bilanzielle Besonderheiten", "Kapitalertragssteuer", "Körperschaftssteuer" berücksichtigt wurden. Auch das Problem der "genossenschaftlichen Rückvergütungen" gemäß § 22 KStG und die Frage der Freibetragsregelungen gemäß §§ 24, 25 KStG wurden nachvollziehbar besprochen.

Weiten Raum im Handbuch nimmt das Hauptkapitel "Verfahrensrecht" ein, wobei für den Praktiker die Stichworte Mitwirkungspflichten ebenso wertvoll sind, wie rechtliches Gehör mit Ausführungen zu den "Anhörungsrechten gemäß § 91 AO", "Erörterung des Rechtsstandes (§ 364a AO)" und "Verböserung" im Rechtsbehelfsverfahren. Hilfreich auch die Darlegungen zur "Schätzung" gemäß § 162 AO mit Erläuterungen und Praxishinweisen zur "Verletzung der Mitwirkungspflichten".

Nützliche Informationen zieht der Leser auch aus den Hinweisen zum Steuergeheimnis und der immer noch wenig beachteten, aber sehr relevanten Möglichkeit der "tatsächlichen Verständigung" des Steuerpflichtigen mit der Finanzverwaltung gemäß § 88 AO. Die Einfügung dieses Paragrafen in die AO folgt aus der Einsicht des Gesetzgebers, dass Steuervorschriften und Rechtsprechung derart unüberschaubar geworden sind, dass eine zutreffende Bearbeitung auch durch die Finanzbehörden in vielen Fällen nicht mehr gewährleistet ist. Sich mit dem Steuerpflichtigen auch auf Tatbestände und Rechtsfolgen verständigen zu können, ist ein immer noch relativ wenig genutztes Instrument. Deshalb ist die sorgfältige und tragfähige Bearbeitung dieses Kapitels besonders erfreulich.

Erstklassiger Helfer im Steuerdschungel

Das Steuerhandbuch von Braun/Günther ist ein erstklassiger Helfer zur Orientierung im Dschungel des Steuerrechts. Alle Steuerfragen der Betriebspraxis werden ausführlich erläutert, wobei die Autoren der jeweiligen Hauptkapitel eine Vielzahl von Anwendungshinweisen und praktischen Fallbeispielen liefern, immer unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die Abrundung durch Verwaltungsanweisungen und -anordnungen ermöglicht die vertiefte Befassung mit der Materie.

Herausgebern und Verfassern ist es gelungen, ein Werk vorzulegen, das von hohem Nutzen für die tägliche Anwendung ist, verständlich, umfassend und in jeder Hinsicht kompetent - eine Spitzenleistung steuerrechtlicher Literatur.

Hartmut Glenk, Direktor, Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft (IGB), Siegen/Berlin

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