BGH: Kündigung von Sparverträgen

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat eine Klage von Sparern gegen eine Sparkasse abgewiesen. Die Kläger wollten die Fortführung eines 1996 abgeschlossenen Prämiensparvertrags S-Prämiensparen flexibel erzwingen. Die Kündigung nach 15 Jahren war demnach wirksam, weil die höchste Prämienstufe dann erreicht war. Eine Kündigung vor dem Erreichen der höchsten Prämienstufe wäre laut Bundesgerichtshof laut Vertrag nicht möglich gewesen. Der Hinweis des Klägers, dass in einem Werbeflyer von 1996 mit 25 Jahren gerechnet wurde, ließ das Gericht nicht gelten, da es nur als Rechenbeispiel zu verstehen sei.

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