Bundesbank: Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers

Quelle: Deutsche Bundesbank

Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, hat der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) in seiner heutigen Sitzung eine Empfehlung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Demnach werde der Aufsichtsbehörde empfohlen, den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer (CCyB) ab dem dritten Quartal 2019 zu aktivieren und auf 0,25 Prozent anzuheben.

Der antizyklische Kapitalpuffer gelte für Banken. Diese müssen laut Meldung die neue Vorgabe ab dem Zeitpunkt ihrer Aktivierung innerhalb von zwölf Monaten erfüllen. Der antizyklische Kapitalpuffer stärke präventiv die Widerstandskraft des Finanzsystems gegenüber zyklischen Systemrisiken. Mit dieser Maßnahme werde die nachhaltige Kreditvergabe an die Realwirtschaft insbesondere in Stressphasen unterstützt.

Nach Einschätzung des AFS haben sich in der langen Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs und niedriger Zinsen zyklische Systemrisiken im deutschen Finanzsystem aufgebaut:

  • potenziell unterschätzte Kreditrisiken,
  • potenziell überbewertete Kreditsicherheiten, begünstigt durch jahrelang steigende Immobilienpreise,
  • Zinsrisiken in Form von noch länger niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt oder unerwartet schnell und stark steigenden Risikoprämien.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich demnach im längsten Aufschwung seit der Wiedervereinigung. Sie sei auch ungeachtet der zwischenzeitlichen konjunkturellen Eintrübung weiterhin auf Wachstumskurs. Sollten jedoch die genannten zyklischen Systemrisiken eintreten, könnte das Bankensystem darauf reagieren, indem die Kreditvergabe an die Realwirtschaft übermäßig eingeschränkt würde. Mit dem antizyklischen Kapitalpuffer werde in wirtschaftlich guten Zeiten ein Puffer im Bankensystem aufgebaut, der als zusätzliche Vorsorge zur Deckung von Verlusten zur Verfügung steht.

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