Bundesverfassungsgericht verhandelt Verfassungsbeschwerden über Europäische Bankenunion

Quelle: Bundesverfassungsgericht

bild_raum stephan baumann

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über die Europäische Bankenunion begonnen. Bei den Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelungen zur gemeinsamen Bankenaufsicht sowie die Bankenabwicklung sehen die Kläger einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Aus ihrer Sicht gibt es für die angegriffenen Bestandteile der Bankenunion keine Rechtsgrundlage. Einer der wesentlichen Streitpunkte des Verfahrens ist die Frage, ob die Bankenabgabe nach SRM-VO und gemäß Art. 5 Abs. 1 des IGA-Abkommen  gegen das Verbot in Art. 114 II des Vertraags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstößt beziehungsweise dessen Umgehung darstellt.

Das Plädoyer für die Kläger hält Prof. Markus C. Kerber. Seine Argumentation: „Mit der Einbringung der national erhobenen Abwicklungsgelder (Restrukturierungsfond)gem.IGA-Abkommen in den SRF verliert die Bundesrepublik Deutschland vollständig die Kontrolle über den Einsatz der von Kreditinstituten innerhalb ihres Staatsgebietes aufgebrachten Abwicklungsressourcen. Sie ist damit nicht länger befugt, diese Ressourcen für die Abwicklung von fallierenden Kreditinstituten auf deutschem Staatsgebiet zu nutzen. Ihr fehlen ebenso jegliche Befugnisse zu steuern, wie diese  Gelder für die Sanierung von Kreditinstituten außerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland verwandt werden.“ Damit seien die finanziellen Risiken der Bankenabwicklung für den Bundeshaushalt weder gebannt noch absehbar.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X