CDU/CSU-Fraktion will neue Regelung bei AGB

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Seit Ende April 2021 werden Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten nur wirksam bei ausdrücklicher Zustimmung der Bankkunden. Damit beendete der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die jahrelang gängige Praxis, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen. Seitdem gibt es viel Ärger auf allen Seiten: bei Banken und Sparkassen, die nun einen erheblichen Mehraufwand im Alltagsgeschäft leisten müssen, bei Verbrauchern, die sich nicht angemessen behandelt fühlen, bei Verbraucherschützern natürlich ebenso wie bei den Aufsichtsbehörden.

Damit könnte bald Schluss sein: die CDU/CSU-Fraktion am Donnerstag, 19. Januar 2023, im Deutschen Bundestag den Antrag einbringen, die Banken-AGBs erneut anzupassen. Der Antrag, der der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen vorliegt, trägt den Titel „Geschäftsbeziehungen im Bankenverkehr auch in Zukunft rechtssicher gestalten“ (BT-Drucksache 20/4888). Der Antrag sollte bereits in der Sitzung am 15. Dezember 2022 in den Deutschen Bundestag eingebracht werden, wurde dann aber abgesetzt und steht nun am 19. Januar als TOP 19 zur ersten Beratung und zur Überweisung an den Fachausschuss auf der Tagesordnung.

Ziel der Gesetzesinitiative ist, in § 675g BGB eine Klarstellung dahingehend zu schaffen, (weiterhin) von einer Zustimmungsfiktion bei bestimmten AGB-Änderungen der Banken auszugehen. Die CDU/CSU-Fraktion hält das BGH-Urteil vom April 2021 für „problematisch“, auch unter dem Gesichtspunkt des angestrebten Verbraucherschutzes.

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