Deutsche Kreditwirtschaft lehnt Anzeigepflicht für Steuergestaltungen ab

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf für die Einführung einer Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen geht nach Einschätzung der Deutschen Kreditwirtschaft zu weit und ist in dieser Form strikt abzulehnen. Die Anzeigepflicht würde demnach zu erheblicher Rechtsunsicherheit und neuer Bürokratie führen. Laut DK fehlen insbesondere eindeutige Definitionen der zu meldenden Sachverhalte. Zudem dürften Standardgeschäfte der Kreditinstitute, wie der Zahlungsverkehr, das Depotgeschäft sowie damit einhergehende müsse für den gesamten Bereich des Online-Banking sowie für andere Geschäfte gelten, mit denen keine Beratung verbunden ist. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass massenhaft unbedenkliche Fälle erfasst werden und es zu einer Flut von „irrelevanten“ Meldungen kommt. Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung die die  am 25. Juni 2018 in Kraft getretene Richtlinie zur Änderung der EU-Amtshilfe-Richtlinie zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (sog. DAC6) in den Mitgliedstaaten umsetzen. Intermediäre (und Steuerpflichtige) werden demnach zur Meldung bestimmter legaler, aber unerwünschter Steuergestaltungen verpflichtet. Intermediäre können neben Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe.
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