Deutsche/Commerzbank: Monopolkommission plädiert für Finanzfusionskontrolle

Prof. Achim Wambach, Ph. D., Präsident des Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim und Vorsitzender Monopolkommission, Bonn
Foto: Anna Logue Fotografie

Seit gestern ist es offiziell: Die beiden verbliebenen deutschen Großbanken verhandeln über einen Zusammenschluss. Allerdings ergebnisoffen, denn eine Fusion müsste Wachstum und Profitabilität erhöhen, wie Deutsche Bank und Commerzbank unisono bekundeten. Im Falle erfolgreicher Verhandlungen und aussichtsreicher Perspektiven würde im internationalen Vergleich eine mittelgroße Bank entstehen, für Deutschland jedoch ein Riese. Das ruft natürlich auch die Monopolkommission auf den Plan.

Vor allem die treibende Kraft der Politik fällt dieser auf. „Industriepolitik scheint wieder einmal modern geworden zu sein. Ihre Befürworter halten sie für unumgänglich, da die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu klein seien, um in einer durch einen Wettbewerb unterschiedlicher Systeme geprägten Weltökonomie noch Bedeutung zu haben. Die Schaffung nationaler oder gar europäischer Champions sei somit von strategischer Bedeutung“, schreibt der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Achim Wambach, in einer aktuellen Analyse für die Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen. Ein wenig überrascht zeigt er sich ob des wachsenden Interesses, auch im Finanzsektor Industriepolitik betreiben zu wollen, denn bislang war die Beziehung zwischen Großbanken und Staat eher von Distanz geprägt.

Einen Zusammenschluss von Deutscher Bank und Commerzbank sieht Wambach nicht per se als Vorteil: „Bei diesen beiden Instituten ist es nach heutigem Kenntnisstand ohne Weiteres vorstellbar, dass sie ihren wirtschaftlichen Umbau erfolgreich durchführen und sich anschließend im Wettbewerb miteinander und mit anderen Marktteilnehmern behaupten werden. Eine solche Entwicklung wäre für den deutschen Staat von Vorteil.“

Gleichzeitig plädiert er für eine Erweiterung des rechtlichen Rahmens: „Der bestehende kartell- und aufsichtsrechtliche Regelungsrahmen erscheint nicht geeignet, um eine Verstärkung der Systemrelevanz und damit der bestehenden impliziten Garantien im Falle eines Zusammenschlusses präventiv zu verhindern. Ebenso wenig erscheint er geeignet, eine Verstärkung der Systemrelevanz bei einer Übernahme eines der Institute durch einen ausländischen Wettbewerber zu verhindern. Die Beihilfenkontrolle hat sich zwar in der letzten Finanzkrise bewährt, um den Einsatz von Staatsgeldern bei Inanspruchnahme einer impliziten Garantie und deren Umwandlung in explizite Unterstützungsmaßnahmen zu begrenzen. Auch diese Kontrolle wirkt aber nicht präventiv. Die von der Monopolkommission in ihrem XX. Hauptgutachten vorgeschlagene Finanzfusionskontrolle könnte die bestehende Regelungslücke schließen. Eine solche Kontrolle würde außerdem das industriepolitische Interesse am Schutz vor Systemrelevanz mit dem wettbewerbspolitischen Interesse an einem nicht durch wachsende implizite Staatsgarantien belasteten Wettbewerb im Bankbereich harmonisieren, so der Präsident der Monopolkommission in der ZfgK.

Die gesamte Analyse lesen Sie hier.

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