EZB: Klägergruppe will Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlungen

Quelle: Bundesverfassungsgericht

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Prof. Markus Kerber, der Prozessbevollmächtigte der Klägergruppe von Stein u. a. in der rechtsanhängigen Verfassungsbeschwerde gegen das EZB Anleihekaufprogramm, hat heute offiziell die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt. Da die EZB beschlossen habe, die Netto-Anleihenkäufe ab 1. November 2019 wieder aufzunehmen, müsse der Sachverhalt neu erörtert werden.

Kerber: „Wenn selbst führende Ex-Notenbanker wie Prof. Otmar Issing und Jacques de Larosière den Beschluss der EZB vom 12.9.2019 als widersinnig und kompetenzüberschreitend bezeichnen, ist das Bundesverfassungsgericht gut beraten, den Fall in seiner neuen Dramatik näher zu betrachten.“

Die öffentliche Verhandlung der Verfassungsbeschwerde sei erneut geboten, weil sich der am 30./31.7.2019 erörterte Sachverhalt durch den EZB Beschluss vom 12.9.2019 grundlegend verändert habe.

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