EZB und SEC vereinbaren Informationsaustausch zu Swap-Geschäften

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Die Europäischen Zentralbank und die US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC haben eine Memorandum of Understanding unterzeichnet,  das helfen soll, Doppelarbeiten bei der Erfüllung der aufsichtlichen Vorschriften für Wertpapierunternehmen zu verringern. Zu diesem Zweck werden die EZB und die SEC künftig Informationen zu Wertpapier-Swapgeschäften, die in den Vereinigten Staaten von Unternehmen durchgeführt werden, die der Aufsicht durch die EZB unterliegen, übermitteln und gegenseitig austauschen..

Denn die einschlägigen Bestimmungen in den USA sehen vor, dass sich außerhalb der Vereinigten Staaten ansässige Händler von Wertpapier-Swaps und wichtige Teilnehmer an Wertpapier-Swap-Geschäften mit nennenswertem Geschäftsvolumen in den USA zum 1. November 2021 beziehungsweise zum 1. Dezember 2021 bei der SEC registrieren lassen müssen. Die SEC kann es den Unternehmen gestatten, bestimmte US-Vorschriften dadurch zu erfüllen, dass sie vergleichbare Vorschriften der Europäischen Union (EU) und der EU-Mitgliedstaaten einhalten. Um dies zu ermöglichen, müssen die SEC und die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden Kooperationsvereinbarungen unterzeichnen. Durch Unterzeichnung des MoU können sich die betreffenden Unternehmen, weiter darauf konzentrieren, die EU-Vorgaben einzuhalten, wodurch zugleich die Einhaltung der US-Vorgaben sichergestellt wird.

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