FMA: Hinweise von Whistleblowern nehmen stark zu

Whistleblower, also meist anonyme Hinweisgeber, die Missstände bei beaufsichtigten Unternehmen, dubiose Anbieter oder Marktpraktiken melden, haben sich zu einer wichtigen Informationsquelle für die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) entwickelt, wie die FMA heute mitteilt. So wurden im Jahr 2020 bereits 278 Hinweise über die Whistleblower-Plattform auf der Website der FMA eingebracht, ein neuer Rekordwert seit Einführung des Systems im Jahr 2014, und laut FMA eine Steigerung um 57 Prozent allein in den vergangenen fünf Jahren. Dabei erweisen sich demnach in etwa neun von zehn Hinweisen als aufsichtsrelevant. Von den 245 Hinweisen, die tatsächlich den Zuständigkeitsbereich der FMA betrafen, bezog sich rund die Hälfte auf Anlagebetrug (120) sowie auf Unerlaubten Geschäftsbetrieb (9), also das Erbringen konzessionspflichtiger Finanzdienstleistungen ohne die dazu erforderliche Berechtigung. Fast ein Drittel (77 Hinweise) äußerten den Verdacht auf Verfehlungen bei Banken, lediglich vier betrafen Versicherungsunternehmen und Pensionskassen. 19 betrafen das Wertpapiergeschäft, 15 den Verdacht auf Geldwäscherei.

 „Unsere webbasierte Whistleblower-Plattform garantiert den Hinweisgebern technisch absolute Anonymität. Die Informationen werden kryptographisch verschlüsselt, so ist es weder für uns noch für Strafverfolgungsbehörden möglich, den Informanten technisch zu identifizieren“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Das schafft Vertrauen und Sicherheit, und ist einer der wesentlichen Gründe, warum dieser Informationskanal immer mehr Zuspruch erfährt.“ Gleichzeitig ermögliche ein anonymisiertes, ebenso abgesichertes Postfach die Kommunikation zwischen der Behörde und dem Hinweisgeber, wenn dieser das ermöglicht. „Unsere Whistleblower-Plattform ist so ein wichtiges – oft auch präventiv wirkendes - Instrument im Kampf gegen Anlagebetrug sowie unseriöse Marktpraktiken. Missstände können oft früh erkannt werden, und Schaden dadurch begrenzt oder gänzlich verhindert werden. Es leistet einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Konsumenten, Anleger und Gläubiger,“ so Ettl und Müller.

Zwei Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug betreffen heute bereits Angebote im Zusammenhang mit Krypto-Assets und sogenannten virtuellen Währungen, wobei der Vertrieb über dubiose oder kriminelle Online-Trading-Plattformen im Internet erfolgt, geworben wird oft über Social Media wie Facebook, WhatsApp, TikTok oder Telegram. Neben dem Vertrieb betrügerischer Krypto-Assets nimmt der kriminelle Handel mit virtuellen Währungen weiter zu. Auf den dubiosen Trading-Plattformen werden insbesondere finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs), Fremdwährungshandel (FOREX) oder binäre Optionen angeboten sowie angeblich automatisierter Handel mit derartigen vermeintlichen Anlageprodukten. Ein Drittel der Hinweise auf Anlagebetrug betraf betrügerische Angebote mit traditionellen Anlageprodukten wie Aktien oder Gold sowie verschiedene Formen von Vorschussbetrug.

Whistleblower-Hinweise haben laut FMA 2020 zu sieben Investorenwarnungen, 42 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft sowie einer Vielzahl behördlicher Verfahren der FMA sowie Straferkenntnissen geführt.

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