Institutsvergütungsverordnung: BaFin konsultiert Änderungsverordnung

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Die BaFin hat den Entwurf einer Änderungsverordnung zur Änderung der § 17 und § 18 Absatz 2 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) zur Konsultation gestellt. Aufgrund einer Anpassung des Kreditwesengesetzes (KWG) durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) wurden die in § 17 und § 18 Absatz 2 InstitutsVergV enthaltenen Definitionen in das KWG übertragen. Dies macht eine Aufhebung der Paragraphen in der Institutsvergütungsverordnung sowie weitere redaktionelle Folgeänderungen erforderlich. Die Änderung des KWG durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz  sieht vor, dass Risikoträgerinnen in bedeutenden Instituten, deren jährliche fixe Vergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung im Sinne des § 159 Sozialgesetzbuch (SGB VI) übersteigt, leitenden Angestellten, die zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, im Hinblick auf den Kündigungsschutz gleichgestellt werden.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 27. März 2019, 17 Uhr, per E-Mail an Konsultation-05-19[at]bafin[dot]de und mit dem Betreff „BA 54-FR 4222-2019/0002“ entgegen.

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