Kreditversicherer beteiligen sich an Schutzschirm

Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler
Quelle: Thomas Imo, Photothek

Wie sowohl Euler Hermes als auch Coface heute in einer Pressemitteilung verlauten lassen, werden sich die Kreditversicherer in Deutschland gemeinsam mit der Bundesregierung an einem Schutzschirm über 30 Milliarden Euro für Lieferantenkredite deutscher Unternehmen beteiligen. Die EU-Kommission hat diesem Programm demnach schon zugestimmt.

Der Bund übernimmt laut Meldung für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro. Die Kreditversicherer beteiligen sich substantiell und überlassen dem Bund 65 Prozent der Prämieneinnahmen im Jahr 2020. Zudem tragen sie Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro selbst und übernehmen die Ausfallrisiken, die über die Garantiesumme des Bundes hinausgehen.

"Kreditversicherer können mit Hilfe des Schutzschirms bestehende Deckungszusagen weiter aufrechterhalten und auch neue übernehmen - trotz erheblich gestiegener Ausfallrisiken. Wir handeln hier vorausschauend, denn im Moment können viele Kunden die Schwierigkeiten sehr oft noch ohne unsere Hilfe lösen", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Berlin. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ergänzte: "Für viele Unternehmen ist diese Krise bedrohlich, weil sie keine Aufträge mehr erhalten. Und wenn noch Aufträge da sind, ist ungewiss, ob der Kunde am Ende zahlen kann. Deshalb sorgen wir mit einem Schutzschirm in Höhe von 30 Milliarden Euro dafür, dass Kreditversicherer weiter für etwaige Zahlungsausfälle einstehen und tragen dazu bei, die Lieferketten in Deutschland und weltweit aufrechtzuerhalten."

Dies sieht auch die EU-Kommission so. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, erklärte zur Genehmigung nach den EU-Beihilfevorschriften: "Die deutsche Regelung trägt dazu bei, dass Handelskreditversicherungen weiterhin für alle Unternehmen verfügbar sind. Die Maßnahme wird die Liquiditätslage europäischer Unternehmen erleichtern und ihnen dabei helfen, in diesen schwierigen Zeiten ihren Geschäftsbetrieb fortzusetzen." Die deutsche Regelung sei erforderlich, geeignet und angemessen, "eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedsstaates zu beheben".

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