APP und PEPP

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Der Rat der Europäischen Zentralbank beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen begonnen hat, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um reichliche Liquidität zu gewährleisten und einen angemessenen geldpolitischen …

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