Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 21. Dezember 2016 billigte der EZB-Rat Änderungen des Verzeichnisses der im Euro-Währungsgebiet ansässigen Emittenten mit Förderauftrag, die für das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme - PSPP) zugelassen sind. Das aktualisierte Verzeichnis ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 11. Januar 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/1 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/774 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten, Beschluss EZB/2017/2 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/40 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen, Beschluss EZB/2017/3 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/5 über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities und Beschluss EZB/ 2017/4 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors. Die vier Rechtsakte setzen die Beschlüsse des EZB-Rats vom 8. Dezember 2016 bezüglich des EZB-Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme - APP) um. Sie sind auf der Website der EZB abrufbar und werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Zahlungsverkehrssysteme: Am 16. Dezember 2016 billigte der EZB-Rat die Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zur Änderung der SIPS-Verordnung. Dieses betrifft den Entwurf einer EZB-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS-Verordnung) und den Entwurf eines Beschlusses zur Methodik für die Berechnung von Sanktionen für Verstöße gegen die SIPS-Verordnung. Der Änderungsentwurf zur Verordnung sieht unter anderem eine Reihe von Änderungen hinsichtlich der Verringerung des Liquiditätsrisikos sowie hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Angriffen vor und überträgt den zuständigen Behörden zusätzliche Befugnisse (zum Beispiel das Recht, Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen und eine Untersuchung oder unabhängige Überprüfung eines SIPS unter bestimmten Gesichtspunkten zu verlangen). Die zur Konsultation stehende Dokumentation ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 15. Dezember 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu den Befugnissen der Ceská národní banka zur Durchführung von Finanzmarkttransaktionen (CON/2016/60) auf Ersuchen des Finanzministers der Tschechischen Republik. Am 28. Dezember 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem belgischen Gesetzentwurf für die Überwachung von Verarbeitungseinrichtungen des Zahlungsverkehrs (CON/2016/ 61), um die ihn der Gouverneur der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique im Auftrag des Finanzministers ersucht hatte.

Statistik: Am 16. Dezember 2016 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2016/45 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/15 über die monetären und die Finanzstatistiken. Die Änderung zielt darauf ab, die Anforderungen für die Meldung konsolidierter Bankdaten an die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) entwickelten technischen Durchführungsstandards anzupassen und die Meldeanforderungen für die Statistiken über die einzelnen Bilanzpositionen und Zinssätze monetärer Finanzinstitute aufzunehmen. Die Leitlinie ist auf der Website der EZB abrufbar und wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Corporate Governance: Am 22. Dezember 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der griechischen Notenbank (EZB/ 2016/46). Die Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht: Am 5. Januar 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA über die Absicht der EZB zu informieren, zum 31. Dezember 2017 die EBA-Leitlinien für die Kommunikation zwischen den für die Beaufsichtigung von Kreditinstituten zuständigen Behörden und ihren Abschlussprüfern (EBA/GL/2016/05) in Bezug auf direkt von der EZB beaufsichtigte bedeutende Kreditinstitute einzuhalten.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X