Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 6. April 2018 genehmigte der EZB-Rat die Einleitung einer öffentlichen Konsultation zum Entwurf der Oversight-Erwartungen im Hinblick auf die Cyberresilienz von Finanzmarktinfrastrukturen. Die Erwartungen sind Teil der Oversight-Strategie des Eurosystems im Hinblick auf die Cyberresilienz von Finanzmarktinfrastrukturen und dienen der Operationalisierung der allgemeinen Vorgaben des Leitfadens guidance on cyber resilience for financial market infrastructures, der im Juni 2016 vom Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden herausgegebenen wurde. Weitere Informationen sind auf der EZB-Website abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 4. April 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Schaffung eines Verbriefungsrahmens in Zypern (CON/2018/16) auf Ersuchen des zyprischen Finanzministeriums. Am 6. April 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Gesetzes über die Hrvatska Narodna Banka und des Gesetzes über den staatlichen Rechnungshof (CON/2018/ 17) auf Ersuchen des Präsidenten des kroatischen Parlaments Hrvatski Sabor. Am 9. April 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der Europäischen Zentralbank zum Rechtsrahmen für gedeckte Schuldverschreibungen in der Tschechischen Republik (CON/2018/18) auf Ersuchen des Finanzministeriums der Tschechischen Republik.

Am 11. April 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) und damit in Zusammenhang stehender Rechtsakte (CON/2018/19) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments.

Am 11. April 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung über die Einrichtung des Europäischen Währungsfonds (CON/2018/20) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Am 16. April 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Umrechnung von Krediten in Schweizer Franken in Slowenien (CON/2018/21) auf Ersuchen der Nationalversammlung der Republik Slowenien.

Statistiken: Am 29. März 2018 beschloss der EZB-Rat, die Kommunikation zum integrierten ESZB-Rahmen für das bankstatistische Berichtswesen zu verbessern und genehmigte die Veröffentlichung einer Aktualisierung des Banks' Integrated Reporting Dictionary und des integrierten Berichtsrahmens auf der Website der EZB. Die Aktualisierung der entsprechenden Webseite ermöglicht insbesondere einen ausführlicheren Überblick über den integrierten Berichtsrahmen. Der langfristige Ansatz des ESZB soll vor allem die Effizienz des Meldewesens steigern und den Meldeaufwand der Banken verringern. Gleichzeitig sollen den Nutzern weiterhin qualitativ hochwertige Daten zur Verfügung gestellt werden.

Corporate Governance: Am 19. April 2018 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/ 2018/12 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2018. Er ist seit 30. April 2018 zusammen mit einer entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht: Am 26. März 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA) darüber zu informieren, dass die EZB zum 26. März 2018 die EBA-Empfehlung zur Erfassung von Unternehmen im Gruppensanierungsplan (EBA/REC/2017/02) in Bezug auf die von ihr direkt beaufsichtigten bedeutenden Kreditinstitute einhält.

Am 12. April 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA über die Absicht der EZB zu informieren, die EBA- Leitlinien zu verbundenen Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute einzuhalten.

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