Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 3. Mai 2018 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2018/14 über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Währungsreserven in Euro durch das Eurosystem für Zentralbanken und Länder außerhalb des Euro-Währungsgebiets und internationale Organisationen. Mit den in dieser Leitlinie enthaltenen Änderungen sollen verschiedene operationelle Anpassungen umgesetzt, einige Aspekte im Hinblick auf die Dienstleistungen präzisiert und einige Vorschläge von Kunden der Eurosystem Reserve Management Services (ERMS) aufgegriffen werden. Die Leitlinie ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 16. Mai 2018 beschloss der EZB-Rat, die Einführung der Bezeichnung ESTER (euro short-term rate) für den neuen Zinssatz der EZB für täglich fällige unbesicherte Einlagen. Dieser Zinssatz, der bis 2020 bereitgestellt werden soll, ergänzt bestehende Referenzzinssätze des privaten Sektors und dient als Backstop-Benchmark. Weitere Einzelheiten hierzu stehen auf der Website der EZB zur Verfügung. Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 16. Mai 2018 billigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Berichts "Financial Stability Review - Mai 2018", in dem die Hauptrisiken für die Stabilität des Finanzsystems im Eurogebiet und mögliche Schwachstellen untersucht werden. Darüber hinaus wird eine umfassende Analyse der Schockabsorptionsfähigkeit des Finanzsystems im Euroraum durchgeführt. Der Bericht wird voraussichtlich am 24. Mai 2018 auf der Website der EZB veröffentlicht

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 30. April 2018 verabschiedete der EZB-Rat das europäische Rahmenwerk für ethisches Hacking auf Basis von Threat Intelligence (Threat Intelligence-based Ethical Red Teaming - Tiber-EU). Es soll europäische und nationale Behörden in die Lage versetzen, gemeinsam mit Finanzmarktinfrastrukturen und Finanzinstituten kontrollierte und individuell zugeschnittene Tests durchzuführen. Mit diesen erkenntnisgestützten Red-Team-Tests soll die Widerstandsfähigkeit der Akteure im Finanzsektor gegenüber komplexen Cyberangriffen gestärkt werden. Das Tiber-EU-Rahmenwerk und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der Europäischen Zentralbank abrufbar.

Am 3. Mai 2018 nahm der EZB-Rat den Target-Jahresbericht 2017 zur Kenntnis, der anschließend auf der Website der EZB veröffentlicht wurde. Der Bericht enthält Informationen zu den Zahlungen in Target 2, zur Leistung des Systems und zu den wichtigsten Entwicklungen im Jahr 2017. In sieben Kästen wird darüber hinaus ausführlich auf Themen eingegangen, die 2017 besonders wichtig waren. Hierzu zählen das zehnjährige Jubiläum von Target 2, die Entwicklung des Zahlungsverkehrs in Target 2, Target-2-Liquidität und deren Inanspruchnahme, grenzüberschreitende Target-2-Aktivitäten, das Target 2 (T2S)-Konsolidierungsprojekt und zukünftige Echtzeit-Bruttozahlungsdienste, Target-2-Cybersicherheit und Target-2-Endpoint-Sicherheit sowie kommende Target-2-Anpassungen der Target Instant Payment Settlements (TIPS).

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 27. April 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Bestimmung und Beaufsichtigung kritischer Infrastrukturen zum Zweck der Sicherheit in der Informationstechnik in Estland (CON/2018/22) auf Ersuchen der estnischen Ministerin für Unternehmertum und Informationstechnologie. Am 11. Mai 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Governance und finanziellen Unabhängigkeit der Central Bank of Cyprus (CON/2018/23) auf Ersuchen des Finanzministeriums der Republik Zypern.

Am 11. Mai 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der Europäischen Zentralbank zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Straftaten im Zusammenhang mit der Erteilung von falschen oder irreführenden Informationen an die Central Bank of Ireland (CON/2018/24) auf Ersuchen des Vorsitzenden des gemeinsamen Ausschusses des Oireachtas (irisches Nationalparlament) für Finanzen, für öffentliche Ausgaben und Reform und für den Taoiseach (irischer Ministerpräsident).

Am 11. Mai 2018 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) und damit in Zusammenhang stehender Rechtsakte; und zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie 2009/ 138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) - CON/2018/25 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Ebenfalls am 11. Mai dieses Jahres verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2018/26 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments.

Bankenaufsicht: Ergebnisse des Stresstests 2018 für bedeutende Institute in Griechenland. Am 4. Mai 2018 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen die vom Aufsichtsgremium gebilligten Ergebnisse des Stresstests 2018 für die vier bedeutenden Institute in Griechenland (National Bank of Greece, Eurobank Ergasias, Alpha Bank und Piraeus Bank). Die Ergebnisse wurden anschließend auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

Weitere Artikelbilder

Noch keine Bewertungen vorhanden


X