Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Geldpolitik: Am 20. März 2019 billigte der EZB-Rat den Bericht über die Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs durch die Zentralbanken für das Jahr 2018 gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in Artikel 123 und 124 AEUV enthaltenen Verbote und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken in der EU überwacht. Nähere Informationen hierzu sind auf der Website der EZB einem gesonderten Abschnitt des Jahresberichts 2018 der EZB zu entnehmen.

Externe Kommunikation: Am 12. März 2019 gab die EZB den Beschluss des EZB-Rats zur Änderung des Akronyms für Euro Short Term Rate mit sofortiger Wirkung von ESTER in Euro STR bekannt und teilte mit, dass mit den technischen Vorbereitungen zur Nutzung des Referenzzinssatzes begonnen werden kann. Am 14. März 2019 gab die EZB bekannt, dass sie den Euro STR erstmals am 2. Oktober 2019 veröffentlichen wird, wobei die Daten die Handelsaktivität vom 1. Oktober 2019 widerspiegeln werden. Sie kündigte außerdem an, den Spread zwischen dem Euro STR und dem Eonia einmalig zu berechnen und folgte damit der von der Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen für das Euro-Währungsgebiet empfohlenen Methodik. Die Pressemitteilungen sind auf der Website der EZB abrufbar. Am 15. März 2019 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht 2018 der EZB. Das Dokument wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vorgelegt und am 1. April 2019 in 22 Amtssprachen der EU auf der Website der EZB veröffentlicht.

Marktoperationen: Am 28. Februar 2019 genehmigte der EZB-Rat den Antrag von CRIF Ratings S.r.l auf Zulassung als externer Ratingtool-Anbieter gemäß dem Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem (Eurosys tem Credit Assessment Framework - ECAF) auf der Grundlage seiner Einschätzung, dass das Ratingtool die Zulassungskriterien des Eurosystems erfüllt. Die aktualisierte Liste der externen Anbieter von Ratingtools ist auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 22. Februar 2019 nahm der EZB-Rat den Bericht über die Auswirkungsstudie zur Umstellung des Überweisungs- und Lastschriftverkehrs auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Sepa zur Kenntnis und genehmigte dessen Veröffentlichung auf der Website der EZB. Am 15. März 2019 billigte der EZB-Rat eine aktualisierte Fassung der Broschüre aktualisierte Dokumentation zum Korrespondenzzentralbank-Modell (Correspondent Central Banking Model - CCBM) - Procedures for Eurosystem counterparties" und deren Veröffentlichung ein schließlich des zugehörigen, entsprechend aktualisierten technischen Anhangs "CCBM information for counterparties - Summary of legal instruments used in the euro area" auf der Website der EZB. Diese jährliche Aktualisierung beinhaltete lediglich geringfügige sachliche Anpassungen. Die beiden Dokumente sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 20. März 2019 beschloss der EZB-Rat die Rücknahme der Empfehlung der EZB für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Artikels 22 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 18. Februar 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur gerichtlich angeordneten Inbesitznahme einer als Hauptwohnsitz dienenden Privatimmobilie in Irland (CON/2019/8) auf Ersuchen des irischen Ministeriums für Justiz und Gleichstellung (Department of Justice and Equality). Am 27. Februar 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf zum Schutz des Hauptwohnsitzes in Griechenland (CON/2019/9) auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums. Am 28. Februar 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Einrichtung eines makroprudenziellen Gremiums in Spanien (CON/2019/10), um die ihn die Banco de España im Namen der spanischen Staatssekretärin für Wirtschaft und Unternehmensunterstützung ersucht hatte.

Corporate Governance: Am 6. März 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der EZB (CON/2019/11). Am 6. März 2019 hat der EZB-Rat Michael Diemer, Chief Services Officer der EZB, zum Vorsitzenden des Ausschusses für Organisationsentwicklung mit Wirkung zum 15. März 2019 ernannt.

Bankenaufsicht: Am 15. Februar 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, gegen die Sberbank Europe AG eine Verwaltungssanktion wegen Verstoßes gegen die Obergrenze für Großkredite im Jahr 2015 zu verhängen. Nähere Einzelheiten sind der Pressemitteilung zu entnehmen, die auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar ist. Am 1. März 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Bedeutungsstatus der AS PNB Banka auf Ersuchen der lettischen Aufsichtsbehörde zu ändern. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde im Anschluss auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

Am 8. März 2019 verabschiedete der EZB-Rat den gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (SSM-Verordnung) erstellten Jahresbericht der EZB zur Aufsichtstätigkeit 2018 und genehmigte seine Veröffentlichung und Übermittlung an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Kommission, die Eurogruppe und die nationalen Parlamente der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Der Bericht wurde am 21. März 2019, nach seiner Vorstellung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums vor dem Europäischen Parlament auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

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