Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 10. Mai 2019 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2019/11 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems, die Leitlinie EZB/2019/12 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2016/65 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge sowie die Leitlinie EZB/2019/13 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten.

Diese Leitlinien, die einen Großteil des Rechtsrahmens für die Umsetzung der Geldpolitik des Euroraums darstellen, sind ab dem 5. August 2019 anzuwenden. Die Änderungsrechtsakte sowie eine diesbezügliche Pressemitteilung mit Einzelheiten zu den mit ihnen verbundenen Änderungen sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 22. Mai 2019 billigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Berichts Financial Stability Review - Mai 2019. Darin werden die Hauptrisiken für die Stabilität des Finanzsystems im Eurogebiet und mögliche Schwachstellen untersucht. Darüber hinaus wird die Schockabsorptionsfähigkeit des Finanzsystems im Euroraum eingehend analysiert. Die aktuelle Ausgabe enthält drei Sonderbeiträge, die sich jeweils mit den vom Klimawandel ausgehenden Finanzstabilitätsrisiken, mit neuen Wegen zur Modellierung der vom Bankensektor des Euroraums ausgehenden Ansteckungsrisiken sowie mit der Frage befassen, wie makroprudenzielle Maßnahmen Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen könnten. Der Bericht wurde am 29. Mai 2019 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 10. Mai 2019 nahm der EZB-Rat Kenntnis von einem Bericht des Ausschusses für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen des Eurosystems/ESZB über die Auswirkungen der Digitalisierung im Massenzahlungsverkehr auf die Katalysatorfunktion des Eurosystems und genehmigte dessen Veröffentlichung auf der Website der EZB. Der auf der Website der EZB abrufbare Bericht gelangt zu dem Schluss, dass fortlaufende technologische Innovationen, regulatorische Reformen sowie die zunehmende Digitalisierung unseres Alltags die Zahlungsverkehrslandschaft im Bereich der Massenzahlungen verändern und das Eurosystem seine Position im Hinblick auf die Bewertung dieser Veränderungen und die entsprechenden Reaktionen weiterentwickeln muss. Diese geänderte Position bedeutet jedoch keine neue Rolle für das Eurosystem. Vielmehr impliziert sie eine Anpassung seiner aktuellen Katalysatorrolle im Rahmen des bestehenden Mandats.

Am 22. Mai 2019 genehmigte der EZB-Rat die Einleitung einer sechswöchigen Marktkonsultation zu einer potenziellen Initiative des Eurosystems bezüglich eines europäischen Mechanismus für die Emission sowie die Erstzuteilung und Transaktionsabwicklung von Schuldverschreibungen in der Europäischen Union. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation wird eine breite Zielgruppe von Interessenträgern einschließlich Emittenten und Anlegern um ihre Stellungnahme gebeten werden. Dabei soll analysiert werden, weshalb im Gegensatz zu anderen Währungsgebieten kein europaweiter, neutraler und harmonisierter Kanal für die Emission sowie die Erstzuteilung und Transaktionsabwicklung von Schuldverschreibungen existiert, der die Europäische Union als einheitlichen Binnenmarkt abdeckt.

Darüber hinaus sollen die potenziellen wirtschaftlichen Implikationen dieser Dienstleistungen und die Rolle, die das Eurosystem dabei spielen könnte, identifiziert werden. Unter Berücksichtigung der erhaltenen Rückmeldungen wird das Eurosystem im Einklang mit seinem Mandat entsprechen de Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung eines Finanzmarktinfrastrukturdienstes festlegen, der einen harmonisierten Emissions- und Vertriebsprozess von auf Euro lautenden Schuldverschreibungen in der Europäischen Union ermöglichen würde. Dabei wird das Eurosystem allen maßgebenden rechtlichen, regulatorischen und gesetzlichen Aspekten Rechnung tragen. Die Mitteilung über die Einleitung der Marktkonsultation ist auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 11. April 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Lobbying in der Tschechischen Republik (CON/2019/15) auf Ersuchen des Justizministers der Tschechischen Republik. Vom 17. April 2019 datiert eine verabschiedete Stellungnahme der EZB zur Teilnahme Bulgariens am Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (CON/2019/16) auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministers. Am 2. Mai 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen in der Republik Zypern (CON/2019/17) auf Ersuchen der Behörde für digitale Sicherheit der Republik Zypern.

Am 10. Mai 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Steuer auf finanzielle Vermögenswerte von Banken und zum Zinsreferenzwert für Verbraucherkreditvereinbarungen in Rumänien (CON/2019/18) auf Ersuchen des rumänischen Ministeriums für öffentliche Finanzen. Am 21. Mai 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Überarbeitung des rechtlichen Rahmens des Finanzaufsichtssystems in Portugal (CON/2019/19) auf Ersuchen des portugiesischen Finanzministers.

Corporate Governance: Am 26. April 2019 nahm der EZB-Rat den EPCO-Jahresbericht 2018 (Eurosystem Procurement Coordination Office - EPCO) zur Kenntnis und billigte den aktualisierten EPCO-Beschaffungsplan für 2019. Laut dem Bericht beliefen sich die geschätzten Nettoeinsparungen der an den Tätigkeiten des EPCO teilnehmenden Zentralbanken 2018 auf 12,7 Millionen Euro. Aufgrund der positiven Ergebnisse während der letzten beiden Fünfjahresmandate hat der EZB-Rat beschlossen, diese Funktion unbefristet fortzuführen. Dabei soll jede teilnehmende Institution die Möglichkeit bekommen, von einer Opting-out-Klausel Gebrauch zu machen.

Statistiken: Am 26. April 2019 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung der Qualitätsberichte 2018 über die monetären und die Finanzstatistiken des Euro-Währungsgebiets, die vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen auf nationaler Ebene und des Euro-Währungsgebiets sowie die Statistik zum Auslandsvermögensstatus. Diese in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Statistik des Eurosystems/ESZB erstellten Berichte enthalten Informationen über die Qualität der von der EZB mit Unterstützung der Zentralbanken des Euroraums erhobenen, erstellten und veröffentlichten europäischen Statistiken und stehen in Einklang mit dem ECB Statistics Quality Framework. Sie sind auf der Website der EZB abrufbar.

Internationale und europäische Zusammenarbeit: Am 22. Mai 2019 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des 18. Berichts über die internationale Rolle des Euro (The international role of the euro). In dem jährlich erscheinenden Bericht wird untersucht, wie sich die Verwendung des Euro durch Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets entwickelt hat. Er wurde am 13. Juni 2019 zusammen mit einer Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.

Bankenaufsicht: Am 18. April 2019 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2019/10 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2019. In Anwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) sollte der Gesamtbetrag der zu erhebenden jährlichen Aufsichtsgebühren die Ausgaben der EZB im Zusammenhang mit ihren Aufsichtsaufgaben im jeweiligen Berichtszeitraum decken, jedoch nicht übersteigen. Für das Jahr 2019 beträgt der Gesamtbetrag der zu erhebenden Aufsichtsgebühren 576 Millionen Euro. Der Beschluss ist zusammen mit einer diesbezüglichen Pressemitteilung auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Am 18. und 30. April und am 2. Mai 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen Vorschläge des Aufsichtsgremiums, den Bedeutungsstatus bestimmter beaufsichtigter Kreditinstitute zu ändern. Die Liste der beaufsichtigten Unternehmen wird regelmäßig aktualisiert und ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar. Zudem findet jährlich eine Bewertung der Bedeutung von Kreditinstituten statt, deren Ergebnis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (die entsprechende Pressemitteilung vom 14. Dezember 2018 ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar).

Am 3. Mai 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die aktualisierte Broschüre zur Methodik für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) für weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions - LSIs) zu veröffentlichen. Die Broschüre ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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