Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 25. Oktober 2019 billigte der EZB-Rat eine überarbeitete Fassung der Vereinbarung über Netto-Finanzanlagen (Agreement on Net Financial Assets - ANFA). Das ANFA ist eine Vereinbarung zwischen den nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums und der EZB. Es enthält Regeln und Obergrenzen für nicht zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapierbestände, die mit den nationalen Aufgaben der NZBen in Zusammenhang stehen. Das ANFA wird mindestens alle fünf Jahre überprüft. Die diesjährigen Änderungen beschränken sich im Wesentlichen darauf, die Konsistenz zwischen der Vereinbarung und dem von Überschussliquidität geprägten geldpolitischen Umfeld auf absehbare Zeit sicherzustellen und notwendige operationelle Verbesserungen vorzunehmen. Das überarbeitete ANFA ist auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 13. November 2019 billigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Berichts "Financial Stability Review - November 2019". Darin werden die Hauptrisiken für die Stabilität des Finanzsystems im Eurogebiet und mögliche Schwachstellen untersucht. Darüber hinaus wird die Schockabsorptionsfähigkeit des Finanzsystems im Euroraum eingehend analysiert. Diese Ausgabe enthält zwei Sonderbeiträge. Der erste beschäftigt sich mit der Profitabilität und der Konsolidierung von Banken im Euroraum, der zweite beurteilt ihren systemischen Fußabdruck. Der Finanzstabilitätsbericht ist auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr: Am 31. Oktober 2019 billigte der EZB-Rat die aktualisierte Dokumentation zur Informationssicherheitsleitlinie für Target-2 und Target-2-Securities (T2S), die an die (aktualisierte) Fassung des ISO-Standards 27002 von 2013 angepasst ist, der als Grundlage für die Sicherheitsanforderungen und -kontrollen von Target-2 und T2S dient. Die entsprechend geänderten Anhänge der jeweiligen Rechtsdokumente, das heißt des T2S-Rahmenvertrags und der Währungsteilnahmevereinbarung, werden auf der Website der EZB zur Verfügung gestellt, sobald das Verfahren der impliziten Zustimmung mit den zentralen Wertpapierverwahrstellen erfolgreich abgeschlossen ist, das bei geringfügigen technischen oder operationellen Änderungen der T2S-Rechtsdokumente vorgesehen ist.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 25. Oktober 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Gesetzes über die Latvijas Banka (CON/2019/36) auf Ersuchen der Budzeta un finansu (nodoklu) komisija (Ausschuss für Haushalt und Finanzen (Besteuerung)) der Saeima (Parlament der Republik Lettland). Am 30. Oktober 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung über einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet (CON/2019/37) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments. Am 11. November 2019 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen in Spanien (CON/2019/38), um die ihn die Banco de España im Namen des Secretaría de Estado para el Avance Digital (SEAD, Staatssekretariat für den digitalen Fortschritt) ersucht hatte.

Statistiken: Am 7. November 2019 nahm der EZB-Rat den Bericht zur Vertraulichkeit der von der EZB mit Unterstützung der NZBen erhobenen statistischen Einzeldaten für das erste Halbjahr 2018 zur Kenntnis und genehmigte die Veröffentlichung einer Zusammenfassung desselben. Der jährliche Bericht wird gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates über die Erfassung statistischer Daten durch die EZB erstellt, welche die Veröffentlichung eines Berichts über die Maßnahmen vorsehen, die zur Sicherung der Vertraulichkeit der vom Europäischen System der Zentralbanken erfassten statistischen Daten erlassen wurden. Die Zusammenfassung des Berichts, laut der es im Beobachtungszeitraum keine Vorfälle gab, ist auf der Website der EZB und auf den Websites derjenigen NZBen abrufbar, die sich ebenfalls zu einer Veröffentlichung entschlossen.

Bankenaufsicht: Schon in seiner Beschlussperiode vom Oktober 2019 erhob der EZB-Rat am 30. September 2019 keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine Zusammenfassung der Aufsichtsprioritäten des SSM und eine Zusammenfassung der Risikobewertung des SSM für 2020 zu veröffentlichen. Diese Zusammenfassungen sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Am 2. Oktober 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den vom Aufsichtsgremium erstellten Bericht über die Gesamtergebnisse des Liquiditätsstresstests 2019. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass die überwiegende Mehrheit der von der EZB direkt beaufsichtigten Banken insgesamt zwar eine komfortable Liquiditätsposition aufweist, aufgrund einiger Schwach stellen aber weiterer Handlungsbedarf besteht. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde im Anschluss zusammen mit den Ergebnissen auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

Am 2. Oktober 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Einführung eines neuen Verfahrens, das die EZB für die Anerkennung vertraglicher Nettingvereinbarungen gemäß den Artikeln 295 bis 298 der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) anwenden wird. Alle bedeutenden Institute wurden über das neue Verfahren informiert, das in einem auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht unter der Rubrik "Letters to Banks" veröffentlichten Schreiben erläutert ist und ab dem 10. November 2019 zur Anwendung kommt.

Am 7., 10. und 24. Oktober 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen Vorschläge des Aufsichtsgremiums, den Bedeutungsstatus bestimmter beaufsichtigter Kreditinstitute zu ändern. Die Liste der beaufsichtigten Unternehmen wird regelmäßig aktualisiert und auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

Weitere Artikelbilder

Noch keine Bewertungen vorhanden


X