Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Europäische Zentralbank, EZB
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Änderungen des Beschlusses über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte. Am 30. April 2021 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EU) 2021/752 (EZB/2021/21) zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG-III-Beschluss). Die vorgenommenen Änderungen enthalten: a) geänderte Sanktionsregelungen für den Fall, dass die vorgeschriebenen Meldungen und Prüfungen von den GLRG-III-Teilnehmer nicht fristgerecht bereitgestellt werden, b) Bestimmungen bezüglich der Behandlung von nach dem 31. März 2021 erfolgten Unternehmensumstrukturierungen bei der Berechnung der GLRG-III-Zinssätze und c) einige Klarstellungen, die aus Gründen der Rechtssicherheit als notwendig erachtet wurden. Die inoffizielle konsolidierte Fassung des GLRG-III-Beschlusses und der revidierte unverbindliche Kalender für GLRG III sind auf der Website der EZB verfügbar.

Verschuldungsquote im geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems. Am 6. Mai 2021 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2021/23 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (Leitlinie allgemeine Dokumentation). Mit dieser Änderung, die zum 28. Juni 2021 in Kraft treten soll, wird die Verschuldungsquote eine verbindliche Eigenmittelanforderung der Säule 1 gemäß der Eigenkapitalverordnung. Die Änderungsleitlinie und eine Pressemitteilung dazu sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 12. Mai 2021 genehmigte der Rat der Europäischen Zentralbank die Veröffentlichung des "Financial Stability Review - Mai 2021". In dieser Ausgabe des Berichts werden die Folgen der anhaltenden Pandemie für die Funktionsfähigkeit des Finanzmarkts, die Schuldentragfähigkeit, die Rentabilität der Banken und den Nichtbankenfinanzsektor erörtert. Sie enthalte auch politikrelevante Überlegungen sowohl für den kurz als auch den mittelfristigen Zeithorizont. Der Bericht enthalte zudem zwei Sonderbeiträge: Der erste erörtere Erwägungen zur Finanzmarktstabilität im Zusammenhang mit der "Zombifizierung" von Unternehmen. Der zweite Sonderbeitrag beschäftigt sich mit den Folgen der Klimarisiken für die Finanzmarktstabilität. Der Financial Stability Review - Mai 2021 sollte am 19. Mai 2021 auf der Website der EZB veröffentlicht werden.

Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme. Am 29. April 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Verordnung (EU) 2021/728 (EZB/2021/17) zur Änderung der Verordnung (EU) 795/2014 (EZB/2014/28) zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS-Verordnung) sowie die Änderungen an zwei entsprechenden Durchführungsbeschlüssen: Beschluss (EU) 2021/729 (EZB/2021/18) und Beschluss (EU) 2021/730 (EZB/2021/19). Die Rechtsakte wurden im Anschluss an ein öffentliches Konsultationsverfahren, das vom 27. November 2020 bis zum 8. Januar 2021 stattfand, finalisiert. Die Änderungen der SIPS-Verordnung sollen die Kriterien für die Benennung einer zuständigen Behörde präzisieren, legen eine flexible und zukunftsorientierte Methodik für die Einstufung von Zahlungssystemen als SIPS fest und sehen Verfahrensgarantien vor, die sowohl vor als auch nach der Verabschiedung eines Beschlusses durch den EZB-Rat zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS einzuhalten sind. Weitere Informationen zu den Änderungen der SIPS-Verordnung sind auf der Website der Europäischen Zentralbank abrufbar.

Statistische Berichtsanforderungen der EZB. Am 29. April 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2021/20 zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/24 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen. Die Änderung soll dafür sorgen, dass die vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen für die von der EZB und den nationalen Zentralbanken durchgeführten wirtschaftlichen Analysen weiterhin von Bedeutung sind. Folgende Änderungen werden eingeführt: eine detailliertere Aufschlüsselung des Sektors der sonstigen Finanzinstitute, der für die Analyse der sektorbezogenen Finanzierung und der Verflechtungen zwischen den Sektoren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat; eine neue Aufschlüsselung ausländischer Direktinvestitionen nach ausgewählten Finanzinstrumenten, die erforderlich ist, um Globalisierungseffekte besser zu verstehen; verpflichtende Meldung von Daten für den Teilsektor Zentralbank, um das gesamte Spektrum relevanter nationaler Meldevorschriften zu erfassen; eine zusätzliche Aufschlüsselung nach Finanzinstrumenten für Ansprüche aus Lebensversicherungen und Altersvorsorgeeinrichtungen. Der geänderte Rechtsakt wird in Kürze auf EUR-Lex abrufbar sein.

20. Jahresbericht über die internationale Rolle des Euro. Am 12. Mai 2021 billigte der Rat der Europäischen Zentralbank den 20. Jahresbericht über die internationale Rolle des Euro ("The international role of the euro") und genehmigte seine Veröffentlichung. Der Bericht enthalte einen Überblick darüber, wie sich die Verwendung des Euro durch Ansässige außerhalb des Euroraums im Jahr 2020 entwickelt hat. Er umfasst darüber hinaus drei Sonderbeiträge zu a) den Implikationen, die die politischen beziehungsweise geldpolitischen Reaktionen von Europäischer Union und Europäischer Zentralbank auf die Pandemie für die internationale Rolle des Euro haben, b) den möglichen Auswirkungen der Einführung einer digitalen Zentralbankwährung auf die internationale Rolle von Währungen und c) einem neuen Datensatz, der ein umfassendes und zeitgemäßes Verständnis der Verwendung der wichtigsten Währungen bei der Fakturierung im globalen Handel ermöglicht. Der Bericht wird voraussichtlich am 2. Juni 2021 auf der Website der Europäischen Zentralbank veröffentlicht.

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