Beschlüsse zu Marktoperationen

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Am 3. Dezember 2020 genehmigte der EZB-Rat einen erweiterten Kommunikationsrahmen für die vom Eurosystem bereitgestellten Euro-Liquiditätslinien. Die bereits verfügbaren allgemeinen Informationen über Euro-Liquiditätslinien sollen zusammengeführt und in einem eigenen Abschnitt auf der EZB-Website veröffentlicht werden. So sollen die Transparenz und Konsistenz der relevanten Informationen verbessert und der Zugang zu ihnen erleichtert werden. In dem neuen Abschnitt werden zunächst kurz die Gründe für die Euro-Liquiditätslinien sowie der Rahmen erläutert, der für ihre Bereitstellung gilt. Weiterhin enthalte der Abschnitt Informationen über verschiedene operative Elemente, die bereits bekannt gegeben wurden, sowie aggregierte Daten zur Höhe der Beträge, die im Rahmen aller Linien in Anspruch genommen wurden. Diese Daten werden einmal wöchentlich veröffentlicht.

Am 27. November 2020 genehmigte der EZB-Rat die Anträge zweier nationaler Zentralbanken (NZBen) auf Einrichtung neuer temporärer Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen (Additional Credit Claims - ACC). Ferner genehmigte der EZB-Rat Änderungen an den bestehenden ACC-Rahmen von sechs weiteren NZBen. Die ACC-Rahmen wurden 2011 eingeführt, damit NZBen des Eurosystems bestimmte Kreditforderungen vorübergehend als Sicherheit akzeptieren können, die die Zulassungskriterien und/oder Bonitätsstandards des aktuellen geldpolitischen Handlungsrahmens nicht erfüllen. Ermöglicht wurde die erneute Ausweitung dieser Rahmen durch ein Maßnahmenpaket zur Lockerung der Kriterien für Sicherheiten, das der EZB-Rat am 7. April 2020 verabschiedet hatte. Die Annahme neuer oder erweiterter ACC-Rahmen bedarf der vorherigen Genehmigung des EZB-Rats. Weitere Einzelheiten zu den ACC-Rahmen sind auf der EZB-Website abrufbar.

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