EZB: Aufsichtsgebühren für 2019

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die EZB schätzt die Ausgaben für die Bankenaufsicht im Jahr 2019 auf 559 Millionen Euro. Dass der Gesamtbetrag der Gebühren allerdings auf 576 Millionen Euro festgelegt wurde, resultiert aus einem aus dem Jahr 2018 vorgetragenen Fehlbetrag in Höhe von 15,3 Millionen Euro und Anpassungen der Gebühren für einzelne Banken in Höhe von 1,7 Millionen Euro, die auf Änderungen der Bankenstruktur zurückgehen.

91 Prozent der Gebühren entfallen auf Banken, die der direkten Aufsicht der EZB unterliegen, die verbleibenden 9 Prozent auf Banken, die indirekt von der EZB beaufsichtigt werden. Der Anstieg der geschätzten Kosten (von 502,5 Millionen Euro für 2018 auf 559,0 Millionen Euro für 2019) ist vor allem auf eine höhere Mitarbeiterzahl für Banken zurückzuführen, die wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) ihren Standort verlagern oder größer werden, sowie entsprechende vorbereitende Bewertungstätigkeiten. Außerdem führt die EZB vor dem Hintergrund von Verhandlungen über eine enge Zusammenarbeit mit Bulgarien derzeit eine umfassende Bewertung von sechs bulgarischen Banken durch. Zusätzliche Kosten werden darüber hinaus durch die Umstrukturierung des Genossenschaftsbankensektors in Italien verursacht.

Der geschätzte Gesamtbetrag der Gebühren für 2019 liegt mit 576 Millionen Euro deutlich über der Schätzung für 2018 (474,8 Millionen Euro). Als Grund hierfür nennt die EZB, dass die Rechnungstellung im Voraus auf Basis von Kostenschätzungen erfolgt. In den vergangenen Jahren hatte die EZB-Bankenaufsicht Überschüsse aus den Vorjahren vorgetragen (was den Gesamtbetrag der Gebühren reduzierte). 2018 wurde mit dem bereits erwähnten Fehlbetrag von 15,3 Millionen Euro abgeschlossen, der in der Gebührenschätzung für 2019 berücksichtigt wird. Weitere Einzelheiten zum Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

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