EZB bittet um Feedback

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) führt ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Zahlungsverkehrsstatistik durch. Die Verordnung wurde mit dem Ziel überarbeitet, die Zweckdienlichkeit der Statistiken der EZB zu wahren. Die Überarbeitung umfasst auch eine Bewertung des relativen Nutzens der neuen Anforderungen im Verhältnis zu den möglichen Kosten für die Berichtspflichtigen.

Die Zahlungsverkehrsstatistik wird seit dem Jahr 2000 erstellt. Sie dient dazu, Trends im Zahlungsverkehr zu identifizieren; ihre beiden wichtigsten Ziele bestehen darin:

  • der breiten Öffentlichkeit und den jeweiligen Akteuren einen Überblick über den Zahlungsverkehr in Europa, das heißt über Transaktionsstückzahlen und -beträge, Dienstleistungen, Anbieter und Systeme, zu geben sowie
     
  • die den Zahlungsverkehr betreffenden Beschlüsse des ESZB durch relevante statistische Informationen zu untermauern.

Am 19. Februar 2020 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Europäischen Zentralbank für das Geschäftsjahr 2019 durch den EZB-Rat. Der erweiterte Jahresabschluss und eine entsprechende Pressemitteilung wurden am 20. Februar 2020 auf der Website der EZB veröffentlicht. Der Managementbericht für das Jahr 2019 wurde als Teil des erweiterten Jahresabschlusses der EZB veröffentlicht.

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