EZB und EuRH: MoU vereinbart

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) und die Europäische Zentralbank (EZB) haben eine gemeinsame Absichtserklärung (Memorandum of Understanding - MoU) vereinbart, in der praktische Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den beiden Institutionen festgelegt sind. Diese Regelungen ermöglichen es dem EuRH, auf Anfrage alle Dokumente und Informationen zu erhalten, die er für die Prüfung der EZB-Bankenaufsicht benötigt. Streng vertrauliche Dokumente werden vollständig geschützt und der Zugang zu sensiblen bankspezifischen Informationen wird nur in einem kontrollierten Umfeld in den Räumlichkeiten der Europäischen Zentralbank gewährt.

In dem Dokument wird zwar die Unabhängigkeit von EZB und EuRH bei der Ausübung ihrer jeweiligen Aufgaben betont, doch dient es auch dazu, den Aufsichtsbefugnissen der EZB-Bankenaufsicht, die dieser von den EU-Mitgliedsstaaten übertragen wurden, angemessene Transparenzanforderungen und Rechenschaftspflichten gegenüberzustellen.

Die Absichtserklärung der beiden Institutionen bezieht sich ausschließlich auf Prüfungen des EuRH im Hinblick auf die Aufsichtsaufgaben der Europäischen Zentralbank, die ihr durch die Verordnung zum Single Supervisory Mechanism (SSM) übertragen wurden. Darüber hinaus trägt es dem auf dem Unionsrecht basierenden Prüfungsmandat des Rechnungshofs Rechnung.

Vonseiten des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank wird betont, den vom Europäischen Rechnungshof durchgeführten Prüfungen hohe Bedeutung beizumessen und eng mit dem EuRH zusammenzuarbeiten und ihm alle für seine Arbeit notwendigen Informationen liefern zu wollen.

Die gemeinsame Absichtserklärung wird zudem als ein Zeichen des guten Willens beider Parteien und des gemeinsamen Ziels gewertet, bei den Prüfungen der EZB-Bankenaufsicht durch den EuRH konstruktiv zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig wird die Überzeugung geäußert, dass die operationale Effizienz der EZB-Bankenaufsicht in Zukunft durch die Prüfungen des EuRH noch erhöht wird.

Das Dokument wird am 9. Oktober 2019 in Luxemburg offiziell unterzeichnet. An diesem Tag wird auch der vollständige Text veröffentlicht.

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