EZB: GLRG-III-Geschäfte

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Der Rat der Europäischen Zentralbank hat Anfang Juni 2019 die wesentlichen Parameter der neuen Serie Gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) einschließlich der anwendbaren Zinssätze beschlossen. Die vierteljährlichen Geschäfte, die erstmals im März 2019 angekündigt wurden, werden dazu beitragen, die günstigen Kreditvergabebedingungen der Banken zu erhalten und den akkommodierenden geldpolitischen Kurs der EZB zu stützen. Die GLRG III beginnen im September 2019 und enden im März 2021 und haben jeweils eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Zinssatz für die einzelnen Geschäfte wird auf eine Höhe von 10 Basispunkten über dem durchschnittlichen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) des Eurosystems während der Laufzeit des jeweiligen GLRG festgesetzt.

Für Geschäftspartner, deren anrechenbare Nettokreditvergabe von Ende März 2019 bis Ende März 2021 ihre entsprechende Referenzgröße überschreitet, gilt für GLRG-III-Geschäfte ein niedrigerer Zinssatz, der so niedrig sein kann, wie der während der Laufzeit des jeweiligen Geschäfts geltende durchschnittliche Zinssatz für die Einlagefazilität zuzüglich 10 Basispunkten. Die höchstmögliche Zinsermäßigung wird dann gewährt, wenn ihr gesamter Bestand an anrechenbaren Krediten zum 31. März 2021 mindestens 2,5 Prozent über der Referenzgröße liegt. Bis zu dieser Untergrenze wird die Zinsermäßigung linear gestaffelt in Abhängigkeit vom Prozentsatz, um den ein Geschäftspartner die auf dem Bestand der anrechenbaren Kredite basierende Referenzgröße überschreitet.

Die Referenzgröße für Geschäftspartner, die im Zwölfmonatszeitraum bis zum 31. März 2019 eine positive anrechenbare Nettokreditvergabe aufwiesen, liegt bei null. Die Referenzgröße für Geschäftspartner, die im Zwölfmonatszeitraum bis zum 31. März 2019 eine negative anrechenbare Nettokreditvergabe aufwiesen, entspricht der in diesem Zeitraum anrechenbaren Nettokreditvergabe. Der für GLRG-III-Geschäfte geltende Zinssatz wird im September 2021 mitgeteilt.

Die erste Serie von GLRGs wurde im Juni 2014 und die zweite Serie im März 2016 angekündigt. Es handelt sich um gezielte Geschäfte, da sowohl der Betrag, den die Banken aufnehmen können, als auch die Höhe des Zinssatzes mit ihrem Bestand an Buchkrediten an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften und private Haushalte (ohne Wohnungsbaukredite) verknüpft sind. Die Geschäftspartner können Mittel in Höhe von bis zu 30 Prozent der am 28. Februar 2019 in ihrem Bestand befindlichen anrechenbaren Kredite aufnehmen. Der Betrag, den sie im Rahmen von GLRG III aufnehmen dürfen, wird um den Betrag noch ausstehender, im Rahmen früherer GLRG-II-Geschäfte aufgenommener Mittel reduziert. Darüber hinaus wird der Betrag, den die Geschäftspartner bei jeder der sieben Operationen aufnehmen können, auf maximal 10 Prozent der am 28. Februar 2019 in ihrem Bestand befindlichen anrechenbaren Kredite begrenzt. GLRG-III-Geschäfte sind nicht vor ihrem Fälligkeitstermin rückzahlbar.

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