EZB: Sanktionen gegen Banco de Sabadell

Quelle: Banco de Sabadell

Die Europäische Zentralbank hat Anfang Mai 2018 gegen die spanische Banco de Sabadell, S.A. eine Verwaltungsgeldbuße in Höhe von 1,6 Millionen Euro erlassen. Maßgeblich für die Auferlegung der Strafe gegen die Bank war der Rückkauf von Instrumenten ihres harten Kernkapitals zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 7. November 2016 ohne vorherige Genehmigung der Bankenaufsicht. Dies stellt nach Auffassung der EZB einen anhaltenden Verstoß gegen die Eigenmittelanforderungen des Kreditinstituts im betreffenden Zeitraum dar.

Die Befugnis der EZB zur Verhängung von Sanktionen beruht auf Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank. Gegen den Beschluss zur Auferlegung einer Verwaltungssanktion wurde von der Banco de Sabadell, S.A. beim Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Klage erhoben.

Die Kernpunkte dieses Beschlusses können auf der Website der Europäischen Zentralbank zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X