EZB: Sanktionen gegen Sberbank Europe

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat gegen die Sberbank Europe AG eine Verwaltungsgeldbuße in Höhe von 630 000 Euro erlassen. Maßgeblich für die Auferlegung der Strafe gegen die Bank waren Verstöße gegen die Anforderungen für Großkredite gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Eigenkapitalverordnung (CRR), da die Großkreditobergrenze in zwei aufeinanderfolgenden vierteljährlichen Berichtszeiträumen im Jahr 2015 auf Einzelbasis und auf konsolidierter Basis überschritten wurde.

Die Befugnis der EZB zur Verhängung von Sanktionen beruht auf Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank. Gegen den Beschluss zur Auferlegung einer Verwaltungssanktion können vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsmittel eingelegt werden. Dabei sind die in Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Bedingungen und Fristen einzuhalten. Die Kernpunkte dieses Beschlusses können auf der Website der Europäischen Zentralbank zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

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