EZB: Verhaltenskodex

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank hat Mitte Januar einen einheitlichen Verhaltenskodex (Single Code of Conduct) für alle Entscheidungsträger und hochrangigen Vertreter der EZB veröffentlicht. Mit dieser Maßnahme beabsichtigt die EZB eine weitere Stärkung und Verbesserung ihres Rahmens zur Good Governance und Integrität. Die Ethikregeln sollen der besonderen Stellung der EZB als Zentralbank, Bankenaufsichtsbehörde und EU-Institution Rechnung tragen. Der Verhaltenskodex verbessert aus Sicht der EZB den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, indem spezifische Regeln für berufliche Tätigkeiten nach Beendigung des Dienstverhältnisses, für private Finanzgeschäfte sowie für Beziehungen zu Interessengruppen eingeführt werden. Außerdem sieht er die Veröffentlichung von Erklärungen über (finanzielle beziehungsweise berufliche) Interessen (Declarations of Interests) und monatlichen Terminkalendern vor und beinhaltet auch Maßnahmen, mit denen Verstöße adressiert werden können. Die ersten Declarations of Interests sollen im April 2019 auf der Website der EZB veröffentlicht werden.

Die Leitlinien für die externe Kommunikation der Mitglieder des Direktoriums der EZB wurden als Schlüsselelement des Good-Governance-Rahmens der EZB in den Verhaltenskodex aufgenommen und ihr Anwendungsbereich wurde auf sämtliche Mitglieder des EZB-Rats und des Aufsichtsgremiums ausgeweitet. Sie stellen strenge Vorschriften für den Austausch mit Interessengruppen und insbesondere mit Finanzmarktteilnehmern auf. Der neue Kodex ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

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