Geldpolitische Beschlüsse

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Der Umfang des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) wird um 600 Milliarden Euro auf insgesamt 1 350 Milliarden Euro erweitert. Als Reaktion auf die pandemiebedingte Abwärtskorrektur der Inflation über den Projektionszeitraum hinweg soll die Ausweitung des PEPP für eine weitere Lockerung des allgemeinen geldpolitischen Kurses sorgen und so die Finanzierungsbedingungen in der Realwirtschaft, insbesondere für Unter nehmen und private Haushalte unterstützen. Die Ankäufe werden auch weiterhin flexibel über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg durchgeführt. Dies soll es dem EZB-Rat ermöglichen, Risiken für die reibungslose Transmission der Geldpolitik wirksam abzuwehren.

Der Zeithorizont für die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP wird bis mindestens Ende Juni 2021 verlängert. Der Rat der Europäischen Zentralbank wird die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP in jedem Fall durchführen, bis die Phase der Coronavirus-Krise seiner Einschätzung nach überstanden ist.

Die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere werden mindestens bis Ende 2022 bei Fälligkeit wieder angelegt. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios soll in jedem Fall so gesteuert werden, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

Die Nettoankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme - APP) im Umfang von monatlich 20 Milliarden Euro zusammen mit den Ankäufen im Zuge des zusätzlichen vorübergehenden Rahmens in Höhe von 120 Milliarden Euro werden bis zum Ende des Jahres fortgesetzt. Der Rat der Europäischen Zentralbank geht weiterhin davon aus, dass die monatlichen Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des APP so lange fortgesetzt werden, wie dies für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung seiner Leitzinsen erforderlich sei, und dass sie beendet werden, kurz bevor er mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnt.

Die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere werden weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem der EZB-Rat mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, vollumfänglich wieder angelegt und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität werden unverändert bei 0,00 Prozent, 0,25 Prozent beziehungsweise minus 0,50 Prozent belassen. Der EZB-Rat geht davon aus, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis er feststellt, dass sich die Inflationsaussichten in seinem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 Prozent liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation durchgängig widerspiegelt.

Der EZB-Rat sei nach wie vor bereit, alle seine Instrumente gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Teuerungsrate - im Einklang mit seiner Verpflichtung auf Symmetrie - auf nachhaltige Weise seinem Ziel annähert.

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