Refinanzierungsgeschäfte

Foto: Patricia Appel

Der Rat der Europäischen Zentralbank hat beschlossen, die Zinssätze für die GLRG III anzupassen. Ab dem 23. November 2022 bis zur Fälligkeit oder vorzeitigen Rückzahlung des jeweiligen ausstehenden GLRG III soll der Zinssatz für GLRG III an den Durchschnitt der maßgeblichen EZB-Leitzinsen über diesen Zeitraum indexiert werden. Der EZB-Rat hat zudem beschlossen, den Banken zusätzliche Termine für eine freiwillige vorzeitige Rückzahlung …

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