Risikofreie Euro-Zinssätze

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Die Arbeitsgruppe des privaten Sektors zu risikofreien Euro-Zinssätzen hat am 16. Juni 2020 eine Empfehlung veröffentlicht, der zufolge Gegenparteien freiwillig einen Ausgleich für Altbestände an Swaptions leisten, die von der Umstellung des Diskontierungsschemas zentraler Gegenparteien vom Euro Overnight Index Average (EONIA) auf den Euro Short-Term Rate ( Euro STR) betroffen sind. Die Umstellung ist circa für den 27. Juli 2020 vorgesehen. Die Arbeitsgruppe erkenne an, dass unterschiedliche Modalitäten eines freiwilligen Ausgleichs denkbar seien. Daher habe sie beschlossen, keine bestimmte, bevorzugte Option zu empfehlen, womit sie den Rückmeldungen der Marktteilnehmer Rechnung trage.

Auch zum Umfang von Swaption-Kontrakten, für die ein Ausgleich zu leisten wäre, ergaben die eingegangenen Antworten ein gemischtes Bild. Des Weiteren informiert die Arbeitsgruppe die Marktteilnehmer darüber, welche Optionen ihrer Einschätzung nach am besten darstellbar und zu bevorzugen wären. Damit möchte sie den Marktteilnehmern die Entscheidungsfindung erleichtern. Die Arbeitsgruppe weist darauf hin, dass ihre Empfehlung ausschließlich auf den Rückmeldungen zu ihrer öffentlichen Konsultation vom März dieses Jahres beruhe. Des Weiteren betont sie, dass eine Vereinbarung zwischen Gegenparteien über die Anpassung von Kontrakten oder über einen freiwilligen Ausgleich - unabhängig davon, ob dies basierend auf ihrer Empfehlung erfolge - auf rein freiwilliger Basis abgeschlossen würde.

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