Die neue Welt im Meldewesen - Wunschdenken oder greifbare Perspektive?

Dr. Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstands Bundesverband deutscher Banken e. V.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken

Gleich zum Einstieg lassen die Autoren anklingen, was derzeit in der laufenden Bilanzsaison aus allen drei Säulen des Bankensystems immer wieder zu hören ist. Selbst die ganz normalen regulatorischen Abfragen binden in der Kreditwirtschaft viele Kräfte und bringen die Branche an die Grenzen der Belastbarkeit. Insbesondere die kleinen Institute sind im Extremfall zu klein, um unter diesen Rahmenbedingungen zu überleben. Aus Sicht der Autoren wäre schon viel gewonnen, wenn das Rahmenwerk für das Meldewesen in allen Ländern einheitlich implementiert, das Nebeneinander von europäischen und nationalen Erhebungen auf das unbedingt Notwendige beschränkt und statistische und bankaufsichtliche Datenanforderungen besser aufeinander abgestimmt werden. Dass der Weg zu einem einheitlichen System, zu einheitlichen Definitionen der Datenanforderungen und zur Vereinbarung über eine verbindliche Meldestrategie lang und die Idee des Aufbaus eines zentralen Datenpools viele Fragen mit sich bringt, räumen sie ein, begrüßen aber sämtliche Projekte, die die aus den Meldepflichten hervorgehenden Belastungen dauerhaft reduzieren. (Red.)

So kann es auf Dauer nicht weitergehen. Die kontinuierlich steigende Zahl von Datenabfragen, aber auch die wachsenden Ansprüche an die Qualität der bereitzustellenden Daten sind für die Banken längst nicht mehr nur ein kleines Ärgernis, sondern haben sich längst zu einem stetig wachsenden Kostenblock entwickelt, der obendrein viele Ressourcen bindet. Immer lauter wird deswegen der Ruf, die bankaufsichtlichen Meldepflichten drastisch zu reduzieren und zu vereinheitlichen. Gerade die Vielzahl der relativ unkoordinierten neuen Meldeanforderungen, mit denen vermeintliche oder tatsächliche Datenlücken geschlossen werden sollen, stellt eine Belastung dar.

Befragung: Meldewesen zu kostspielig

Auch die Europäische Kommission hat die Bedeutung des Themas ganz offenkundig erkannt und deswegen im Frühjahr 2018 einen sogenannten "Fitness Check on Supervisory Reporting" durchgeführt. Mithilfe eines standardisierten Fragebogens konnten die Marktteilnehmer neben den Kosten und Nutzen auch die Effektivität, Relevanz und Kohärenz des europäischen Rechtsrahmens für Meldeverpflichtungen bewerten. Insgesamt sind 391 Antworten eingegangen.*

Ergebnis: Die Anzahl jener Mitarbeiter, die mit der Erfüllung von Meldepflichten beschäftigt sind, hat sich zwischen 2009 und 2016 im Durchschnitt um 50 Prozent erhöht. Und nicht nur das: 59 Prozent der Umfrageteilnehmer halten das gegenwärtige System des bankaufsichtlichen Meldewesens für ziemlich ineffizient; fast alle (93 Prozent) sind der Auffassung, dass es zu kostspielig ist, um die damit beabsichtigten Zwecke zu erfüllen.

Drei Gründe für mangelnde Effizienz

Die Gründe für die mangelnde Effizienz sind vielschichtig, doch im Wesentlichen können drei Ursachen ausgemacht werden:

1. die unterschiedliche Implementierung des EU-Rahmenwerkes in den einzelnen Mitgliedsstaaten,

2. das Nebeneinander von europäischen und nationalen Erhebungen und

3. die fehlende Verlinkung zwischen den statistischen und den bankaufsichtlichen Datenanforderungen. So müssen Kreditinstitute neben den regelmäßigen aufsichtsrechtlichen Meldungen zur mikroprudenziellen Überwachung auch zahlreiche Informationen aufbereiten, die ausschließlich statistischen Zwecken dienen, zum Beispiel für die Zahlungsverkehrs- oder Bilanzstatistik.

Beispiel Ana-Credit

Die Problematik lässt sich an dem granularen statistischen Kreditmeldewesen Ana-Credit gut illustrieren: Ana-Credit basiert auf einer EZB-Verordnung, die den Mitgliedsstaaten bestimmte Wahlrechte einräumt. Pferdefuß: Der in der Verordnung definierte (Mindest-)Anforderungskatalog darf von den Mitgliedsstaaten individuell angereichert werden. In der Praxis bedeutet dies, dass europaweit tätige Bankkonzerne die Ana-Credit-Meldungen nicht zentral steuern können, da sich die Anforderungen im Hinblick auf Umfang und Einreichungstag der Meldung von EU-Staat zu EU-Staat unterscheiden.

Da Ana-Credit obendrein ausschließlich für statistische Zwecke verwendet wird, müssen die aufsichtlichen Informationsanforderungen nach wie vor anderweitig eingeholt werden. Folge: Bis auf Weiteres bestehen in Deutschland das Millionenkreditmeldewesen, aber auch zusätzliche Ad-hoc-Auskunftsersuchen, wie beispielsweise die im Rahmen des LSI-Stresstests 2019 geplante Abfrage zu Immobilienfinanzierungen, weiter fort. Letzten Endes ist Ana-Credit damit zu den bereits bestehenden Meldeanforderungen der Banken hinzuaddiert worden; Meldungen an anderer Stelle sind nicht weggefallen.

Es stimmt zwar: Die in Ana-Credit abgefragten Daten sind nicht vollständig deckungsgleich mit jenen des Millionenkreditmeldewesens oder der Ad-hoc-Umfrage. Gewisse parallele Abfragen sind im gegenwärtigen Status quo daher wohl unvermeidlich. Aus Sicht der privaten Banken ist es jedoch wichtig, dass bei einer späteren Harmonisierung ähnlicher Meldeanforderungen von vornherein gleiche Definitionen und Abgrenzungen der abgefragten Daten verwendet werden.

Die überbordenden Datenanforderungen werden mittlerweile auch von vielen datenabfragenden Behörden als Problem wahrgenommen. Die jahrelange Kritik der Kreditwirtschaft scheint insofern Früchte getragen zu haben. Gegenwärtig befassen sich unterschiedliche Initiativen mit der Frage, wie die zu Aufsichtszwecken benötigten Daten möglichst effizient und einheitlich bei den Instituten abgefragt und den unterschiedlichen Behörden zur Verfügung gestellt werden können.

EBA und zentrale Datensammelstelle

Auf eine Initiative haben sich Rat und Europäisches Parlament im Zuge der soeben verhandelten Neufassung der Kapitaladäquanzverordnung (CRR II) geeinigt. Diese enthält ein Mandat für die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA: Innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der CRR soll die EBA einen Bericht über die Machbarkeit eines integrierten Meldesystems für die Europäische Kommission verfassen.

Der Bericht soll mindestens einen Überblick über Volumen und Anwendungsbereich der aktuell von den zuständigen Behörden erhobenen Daten enthalten und darüber hinaus verschiedene Maßnahmen untersuchen, wie eine zentrale Datensammelstelle etabliert und die Meldebelastung reduziert werden kann.

Zentrale Koordination und Anlaufstelle für Behörden

Zu diesen Maßnahmen zählen die Herausgabe eines "Standard-Wörterbuchs" mit einheitlichen Definitionen für sämtliche Datenpunkte, die Gründung eines Joint Committees der zuständigen Behörden - im Minimum die EBA und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) -, das sich um die Schaffung einer zentralen Datensammelstelle kümmern soll, und die mögliche Ausgestaltung einer solchen Sammelstelle.

Diese Datensammelstelle wäre zuständig für die zentrale Koordination und sie wäre Anlaufpunkt für die zuständigen Behörden, sobald diese eine Datenabfrage starten. Zugleich würde sie aber auch als Kontaktpunkt für die beaufsichtigten Institute fungieren und sowohl statistische als auch aufsichtliche Datenabfragen der Behörden an die Institute weiterleiten. Die einzelnen Datenabfragen sollen dann mit dem zu schaffenden Datenpool abgeglichen und idealerweise aus diesem Pool heraus bedient werden. Darüber hinaus würde die Datensammelstelle auch den Informations- und Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden koordinieren.

Nach Vorlage dieses Berichts durch die EBA hat die Kommission ein Jahr Zeit, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Etablierung einer Datensammelstelle auf den Weg zu bringen - soweit dies der Kommission sinnvoll erscheint. In die Erstellung des Berichts sollen die zuständigen Behörden, also im Wesentlichen die Zentralbanken und darüber hinaus die Einlagensicherungs- und Abwicklungsanstalten, eng eingebunden werden.

Integrated Reporting Framework

Eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank wäre in jedem Falle sinnvoll. Denn auf der ESZB-Ebene läuft ein weiteres Projekt: das sogenannte Integrated Reporting Framework (IReF). Dieses Projekt legt das Hauptaugenmerk auf die bankstatistischen Meldungen und verfolgt das Ziel, die bestehenden statistischen Meldeanforderungen für Banken im Euroraum soweit wie möglich in einem einzigen standardisierten Melderahmen zusammenzuführen und die Datenerhebung und -erfassung zu harmonisieren.

Beide Vorhaben zielen im Kern auf eine Transformation des bisherigen formularbasierten Meldewesens in eine neue Daten-Input-basierte Meldewelt. Gleichzeitig legen die parallelen Aktivitäten eine zentrale Herausforderung bei der Reduzierung von Datenanforderungen offen: Die Zuständigkeiten für bankstatistische Meldungen auf der einen Seite und bankaufsichtliche Meldungen auf der anderen Seite sind gegenwärtig verschiedenen Behörden zugeordnet. Während sich die EBA als zentraler Regelsetzer um die aufsichtlichen Belange kümmert, fällt das statistische Reporting, das in engem Zusammenhang mit der Geldpolitik steht, aktuell in den Aufgabenbereich der Europäischen Zentralbank. Darüber hinaus haben auch die nationalen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, zusätzliche Daten abzufordern.

Eine einheitliche Meldestrategie - ein langer Weg

Das Nebeneinander von statistischen und aufsichtlichen Meldungen sollte langfristig überwunden werden. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass alle relevanten Behörden tatsächlich wirkungsvoll zusammenarbeiten.

Aus praktischen Erwägungen heraus scheint es vernünftig, schrittweise vorzugehen und den Aufbau integrierter Meldesysteme zunächst separat im aufsichtlichen und im statistischen Bereich voranzutreiben.

Perspektivisch wäre eine Verzahnung beider Projekte erstrebenswert. Durch die Zusammenfassung von aufsichtsrechtlichen und statistischen Daten unter einem Dach könnten weitere Synergien gehoben werden.

Aus Sicht der Kreditwirtschaft sind sämtliche Vorhaben zu begrüßen, die die aus den Meldepflichten hervorgehenden Belastungen dauerhaft reduzieren. Klar ist, dass es sich beim Aufbau eines zentralen Datenpools um ein äußerst ambitioniertes Projekt handelt, das erhebliche Anstrengungen von allen Beteiligten, auch von den betroffenen Instituten selbst, erfordert. Viele Fragen, vom organisatorischen Unterbau der Datensammelstelle über ihre Finanzierung bis hin zur Verteilung von Kompetenzen, müssen geklärt werden.

Chance zur Entwicklung eines einheitlichen Systems

Jetzt besteht die Gelegenheit, solche Fragen im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu diskutieren. Das ESZB, die EBA und die Europäische Abwicklungsbehörde (Single Resolution Board) sollten sich zu einem einheitlichen System und zu einheitlichen Definitionen der Datenanforderungen bekennen und eine verbindliche "Meldestrategie" vereinbaren. Wesentlich für die Akzeptanz eines solchen Systems sind Planbarkeit, Verlässlichkeit und eine EU-weite Harmonisierung. Um die Datenflut nicht noch weiter ausufern zu lassen, ist eine europäische Lösung dringend erforderlich!

* Summary Report of the Public Consultation on the Fitness Check on Supervisory Reporting having taken place from 1 December 2017 to 14 March 2018

Dr. Christian Ossig Hauptgeschäftsführer, Bundesverband deutscher Banken, BdB, Berlin
 
Silvia Schütte Direktorin, Bundesverband deutscher Banken, BdB, Berlin
Dr. Christian Ossig , Hauptgeschäftsführer , Bundesverband deutscher Banken e. V., Berlin

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