Förderbanken

Erleichterungen in Sicht

In seinem Eingangsstatement bei der Bilanzpressekonferenz 2018 der L-Bank sparte Axel Nawrath sowohl die Befreiung seines Hauses von dem Aufsichtsregime der Europäischen Zentralbank als auch das Urteil im verlorenen Berufungsprozess vor dem EuGH völlig aus. Letzterer hatte ein Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) bestätigt, das die Bank zu Recht als bedeutendes Kreditinstitut unter EZB-Aufsicht sah. Dass er den Erfolg in der Sache, sprich die Rückkehr unter das Aufsichtsregime von BaFin und Bundesbank nach der CRD-Neuregelung gleichwohl nicht als stillen Triumpf würde feiern müssen, war indes absehbar.

Auf entsprechende Fragen bei der Bilanzpressekonferenz zeigte er sich jedenfalls gut vorbereitet und zitierte mit sichtlichem Vergnügen aus einer Lagebeurteilung seiner Hausjuristen. Diese bescheinigen dem EuGH eine gewisse Lieblosigkeit bei der aktuellen Entscheidungsfindung und Urteilsbegründung, weil sie sich des rein deklaratorischen Wertes einer ohnehin ge klärten Fragestellung bewusst waren. Auf die Zukunft der europäischen Rechtsprechung gerichtet warf Nawrath gleichwohl die berechtigte Frage auf, ob die europäische Gerichtsbarkeit schon weit genug entwickelt sei, sich gegen andere europäische Instanzen zu wenden.

Die direkten und indirekten Auswirkungen der CRD-Neuregelung auf die L-Bank werden jährlich auf einen niedrigen zweistelligen positiven Millionenbetrag beziffert. Dabei sind nicht nur die etwa 6 Millionen Euro Bankenabgabe einbezogen, sondern auch die Kosten für das Meldewesen, die durch die vorgegebenen, oft an der IFRS-Rechnung angelehnten Templates der EZB-Aufsicht erforderlich waren. Für viele dieser Angaben waren laut L-Bank Doppelrechnungen nötig, die sich stark an der IFRS-Welt orientierten. Nicht zuletzt sieht die Bank mit der jetzt gültigen Befreiung auch die Gefahr gebannt, über kurz oder lang ihre Rechnungslegung voll auf IFRS umstellen und damit einmalig mehrere weitere Millionen Euro aufwenden zu müssen.

Verbands- und strukturpolitische Äußerungen wurden Nawrath auch zu zwei anderen Fragestellungen abverlangt, nämlich seiner Kandidatur und die Berufung in den mittlerweile gewählten VÖB-Vorstand und seiner Bewertung des neugegründeten Vereins Förderbankenkonferenz. Mit Blick auf die künftige Zusammensetzung des VÖB-Vorstands will er schlicht die L-Bank als zweitgrößte Landesförderbank in dem Gremium vertreten wissen. Und angesichts der lebhaften Diskussion um eine Landesbankenkonsolidierung stellte er augenzwinkernd die Frage, wie künftig die satzungsmäßig festgelegte Mehrheit von Landesbanken und Dekabank im VÖB-Vorstand auf Dauer gewährleistet werden soll. Mit Blick auf den Arbeitskreis verteidigte er den vor einem Jahr gegründeten Verein nicht zuletzt als gute Plattform für einen Meinungsaustausch der CEOs der Förderbanken zu den ganz spezifischen Fragen ihrer Branche. Den Bestand des für viele weitere grundsätzliche Fragen zuständigen VÖB sieht er dabei ebenso wenig gefährdet wie etwa im Sparkassenbereich den DSGV durch die Girozentralleiter-Konferenz. Über deren Existenz rege sich auch niemand auf.

Hinsichtlich der Ertragsrechnung der L-Bank fällt - anders als in der Branche insgesamt - der Anstieg des Zinsüberschusses um 2,5 Prozent ins Auge. Die Erklärung: Das anhaltende Niedrigzinsniveau führt nur noch zu einem Rückgang der Erträge aus der Eigenanlage um 4,1 Millionen Euro, die durch ein verbessertes Treasury-Ergebnis ausgeglichen werden konnten. Dass die Verwaltungskosten entgegen dem sonstigen Trend bei Förderbanken um satte 9,1 Prozent zurückgeführt werden konnten, wird mit Kostenrückgängen zum einen bei Gebäuden und zum anderen bei der IT begründet - Letzteres durch Abschluss des Prozesses zur Ablösung der Großrechnerarchitektur durch eine moderne IT-Infrastruktur.

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