Förderbanken

Ein gemeinsamer Erfolg

Die Neufassung der Capital Requirement Directive (CRD) sieht für die Landwirtschaftliche Rentenbank eine namentliche Ausnahme vom Anwendungsbereich der CRD vor. Ebenso wie die betroffenen Landesförderinstitute mit einer Bilanzsumme von über 30 Milliarden Euro wird die Förderbank des Bundes damit aus der direkten Aufsicht der EZB herausgelöst und künftig wieder dem Aufsichtsregime von Bundesbank und BaFin unterstellt. Von den Verantwortlichen der Rentenbank wird diese Befreiung als herausragend wichtiges Thema eingestuft, eine allzu euphorische Bewertung des neuen regulatorischen Umfeldes hat der Vorstandssprecher Horst Reinhardt gleichwohl bewusst vermieden, denn er weiß sein Haus ebenso wie die anderen Förderinstitute von der Größenordnung der Bilanzsumme her betrachtet künftig unter den bedeutendsten Instituten unter der nationalen Aufsicht und vermutet beziehungsweise befürchtet deshalb weiterhin eine überaus sorgsame Betrachtung. Mit dieser Einschätzung liegt er übrigens gar nicht so weit weg von der ersten Reaktion von Herbert Hans Grüntker und Tarek Al-Wazir. Als verantwortliche Gremiumvertreter der in die Helaba integrierten hessischen WI-Bank wollen diese erst einmal abwarten, wie die neue Aufsichtspraxis zwischen BaFin/Bundesbank und den hiesigen Förderbanken anläuft, bevor sie eigene Überlegungen anstellen, ob sie für die in der CRD-Neufassung nicht namentlich genannte WI-Bank in Brüssel ebenfalls regulatorische Ausnahmeregelungen beantragen.

Aus sachlichen Gründen ist die Neuregelung der Aufsicht eine vernünftige Lösung. Denn allein schon der damit verbundene Wegfall der Aufwendungen für Förderbanken unter vollständiger Bundes- beziehungsweise Landesgarantie stehenden Anforderungen an die Abwicklungsplanung kann ebenso wie die künftig entfallende Bankenabgabe von zuletzt gut 3 Millionen Euro sicherlich besser im direkten Fördergeschäft eingesetzt werden. Nicht festlegen wollte sich die Rentenbank, wer sich besonders um diesen politischen und regulatorischen Achtungserfolg in Brüssel verdient gemacht hat. Neben dem Lob für eine mutige und geschickte juristische Initiative der Stuttgarter L-Bank vor dem EuGH wird auch das geschlossene Auftreten der übrigen betroffenen Förderbanken in Berlin und vor den europäischen Instanzen betont, neben dem eigenen Haus hat sich dabei auch die NRW-Bank engagiert. Und nicht zuletzt wird die VÖB-Vertretung in Brüssel gelobt. Ihr und dem Verband insgesamt wird hoch angerechnet, genau gespürt und signalisiert zu haben, dass sich bei Politik und Aufsichtsinstanzen ein günstiges Fenster geöffnet hatte. Mit einem gemeinsamen Positionspapier sei es dann zusammen mit Unterstützung aus dem BMF gelungen, die Inkonsistenz in der Förderbankenregulierung herauszuarbeiten und die eigenen Argumente überzeugend vorzutragen.

Welche Auswirkungen die Neuregelungen auf die Ertragsrechnung der Rentenbank haben werden, lässt sich noch nicht so genau absehen. Denn der Zinsüberschuss (minus 7,5 Prozent auf 223,8 Millionen Euro) leidet auch unter der inzwischen wieder relevanten HGB-Rechnungslegung, unter dem Niedrigzinsniveau an den Kapitalmärkten und damit weiter schrumpfenden Margen im Neugeschäft. Und bei den Verwaltungsaufwendungen mag zwar eine gewisse Entlastung winken, aber die im Zuge der Digitalisierung notwendigen Investitionen in die IT sowie die Verfassung der IT-Struktur insgesamt dürften ähnlich wie bei der KfW für eine stetige Aufmerksamkeit der hiesigen Aufsichtsinstanzen sorgen. Auch in der CRR-HGB-Welt bleibt die Rentenbank in der Kapitalausstattung allerdings solide aufgestellt. Die harte Kernkapitalquote lag per Ultimo 2018 bei 29,7 Prozent, die Gesamtkapitalquote bei 31,2 Prozent

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