Geldwäsche

Lob und Kritik der Banken

Wenn es um Geldwäsche geht, fürchten Banken meistens Bürokratie und hohe Bußgelder. Daher dürften viele Bankvorstände neue EU-Verordnungen zu diesem Thema, auch wenn sie noble Absichten verfolgen, zunächst einmal kritisch betrachten. So steht auch der Bundesverband deutscher Banken (BdB) dem neuesten Regulierungsvorhaben der EU-Kommission zwar grundsätzlich positiv gegenüber, sieht aber in einzelnen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Im Fokus stehen bei den Novellen die Vereinheitlichung von Standards in den Mitgliedsstaaten, die Einrichtung einer EU-Anti-Geldwäschebehörde und die Anpassung des Anwendungsbereichs an jüngere Entwicklungen in der Geldwäschebekämpfung.

Mit der sogenannten Anti-Money-Laundering (AML)-Verordnung werden Teile der bisherigen AML-Richtlinie übernommen und weitere Bestimmungen hinzugefügt. Neu ist beispielsweise, dass Unternehmen im Anwendungsbereich, neben Banken und anderen sind dies nun auch Kryptowert-Dienstleister, einen "Compliance Manager" auf Vorstandsebene bestellen müssen. Weiterhin beinhaltet die Verordnung einheitliche Vorgaben auf EU-Ebene zur Kundenidentifizierung. Der BdB hält diese Vereinheitlichung grundsätzlich für positiv. Verbesserungsbedarf macht der Verband aber auch aus: So würde die Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten den Verpflichteten obliegen. Ein zentrales Transparenzregister würde nicht als schwerpunktmäßige Datenquelle genutzt. Ein weiteres Manko an der Verordnung ist dem BdB zufolge die fehlende Rechtsgrundlage für den Datenaustausch. Dieser wäre beispielsweise ein Grundpfeiler des ebenso zur Geldwäschebekämpfung gedachten Financial Big Data Cluster (FBDC), wie Tarek Al-Wazir, hessischer Wirtschaftsminister, in der ZfgK 7/2021 ausgeführt hat. Da beim Thema Datenschutz davon auszugehen ist, dass alles, was nicht explizit erlaubt, verboten ist, werden Bemühungen von Instituten und des FBDC hierdurch wohl erschwert.

Relativ neutral zeigt sich der BdB beim Thema Bargeldobergrenze. Kritisch sieht der Verband die Verpflichtung von Kreditinstituten, bei Einzahlungen ab 10 000 Euro eine Meldung bei der Financial Intelligence Unit abgeben zu müssen. Dies würde den hohen Meldeaufwand nochmals vergrößern. Der Einrichtung einer zentralen EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung steht der BdB durchaus positiv gegenüber. Dabei mahnte der Verband, dass durch die Behörde keine Überlappungen der Kompetenzen mit nationalen Aufsichtsbehörden und keine doppelte Zahlungspflicht an diese und die EU-Behörde entstehen dürfen. Zuletzt übte der BdB Kritik an der geplanten Krypto-Verordnung, da diese mit ihrer Zielsetzung der besseren Nachverfolgung der dezentralen Technologie der Blockchain gegenüberstünde. Dies wäre für Banken nur durch den Aufbau einer gesonderten Infrastruktur möglich. Das Geschäft mit Kryptowerten würde unwirtschaftlich und Banken damit vom Markt gedrängt, so die Befürchtung.

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