Leasing

Neue Bedrohung

Kai Ostermann, Präsident, Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Quelle: BDL/Deutsche Leasing

Ob vieles besser geworden ist, seit sich die Leasingbranche den Vorschriften der Bankenregulierer zumindest teilweise unterwerfen musste, ist nur schwer zu beweisen. Denn für große Verwerfungen an den Finanzmärkten hat die Branche ohnehin noch nie gesorgt. Dass vieles aber aufwendiger geworden ist durch die Erfüllung der vielen neuen Auflagen, ist unbestritten. Und neues Ungemach droht. Die Verantwortlichen des Bundesverbandes deutscher Leasingunternehmen malen ein düsteres Szenario, wenn sie auf die neuen Brüsseler Überlegungen der "Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren" zu sprechen kommen. BDL- Präsident Kai Ostermann warnt vor erheblichen Auswirkungen auf die mittelständisch geprägte Unternehmenslandschaft in Deutschland, wenn die Richtlinie ohne nationale Anpassungen in deutsches Recht übernommen würde. "Viele Leasing-Finanzierungen wären künftig nicht mehr darstellbar oder nur zu deutlich höheren Kosten. In der Konsequenz würden die Europapolitiker mit ihrem Richtlinienvorschlag ihr eigenes hehres Ziel konterkarieren, Investitionen von kleinen mittelständischen Unternehmen besonders zu unterstützen", stellt Ostermann fest.

Dabei ist der Grundansatz des Richtlinienvorschlags durchaus begrüßenswert. Denn er soll wesentliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr, die sich aus den unterschiedlichen Rahmen für Unternehmens- und Konzernrestrukturierungen in den Mitgliedsstaaten ergeben, durch die Schaffung eines gemeinsamen rechtsverbindlichen Mindeststandards verringern. Im Kern sollen Sanierungsverfahren schneller eingeleitet werden können, um eine frühere Restrukturierung betroffener Unternehmen zu ermöglichen und eine Insolvenz zu vermeiden. Das Problem: Durch die deutlich verlängerte Kündigungssperre im Rahmen des sogenannten Moratoriums würde Leasinggesellschaften das Eigentum an den Leasinggegenständen bis zu 12 Monaten entschädigungslos entzogen werden. Und zwar immer dann, wenn diese Maßnahme "betriebsnotwendig" ist. Neben den entgangenen Einnahmen aufgrund von fehlenden Leasingraten befürchten die Leasingunternehmen zudem einen drastischen Wertverlust der Leasingobjekte, da notwendige Wartungen und Reparaturen in der Zeit des Moratoriums vermutlich unterlassen würden. Nach herrschender deutscher Insolvenzordnung haben Leasinggesellschaften dagegen durch den gesetzlich verankerten Aussonderungsanspruch jederzeit Zugriff auf ihr Objekt. Dafür plädiert Ostermann auch weiterhin und pocht bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie auf eine Ausnahme der Eigentümer von Betriebsmitteln und für die Anwendung lediglich auf Geldkreditgeber.

Auch sonst ist das Zeugnis, das die Leasingunternehmen dem Unternehmensstandort Deutschland ausstellen, keineswegs "summa cum laude". So verlangsamt sich das Wachstum der Ausrüstungs- und Unternehmensinvestitionen stetig. Der BDL geht davon aus, dass die Ausrüstungsinvestitionen 2019 nur noch um knapp 3 Prozent zulegen, 2020 dann nur noch um 2,7 Prozent. Für Unternehmensinvestitionen rechnet das Kieler Institut für Weltwirtschaft sogar damit, dass sich das Wachstum in den kommenden Jahren abschwächt und 2021 ins Negative umkehrt. Der Grund ist für Ostermann schnell ausgemacht: Mit einer durchschnittlichen Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen von 32 Prozent sei Deutschland ein Hochsteuerland, der EU-Durchschnitt betrage lediglich 22 Prozent. Dadurch würden verstärkt Investitionen in das Ausland verlagert.

Geschäftlich gibt es dagegen nicht viel zu meckern: Nach zwei Rekordjahren in Folge stieg das Neugeschäft Leasing und Mietkauf 2018 erneut um 4,5 Prozent und erreichte ein Volumen von fast 70 Milliarden Euro. Der Anteil des Leasings an den gesamten Ausrüstungsinvestitionen ist durch eine Eintrübung beim Fahrzeugleasing zwar leicht vom Rekordwert 23,6 auf 23,2 Prozent zurückgegangen, der Anteil an den außenfinanzierten Investitionen verharrt dagegen auf dem bisherigen Höchstwert von 54 Prozent. Das zeigt: Das Leasing hat sich längst über die reine Finanzierungsalternative hinaus entwickelt.

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