Private Banken

Zankapfel und Achillesferse

Der Bundesverband deutscher Banken hat seine Kritik an den neuen Eigenkapitalregeln Basel III Anfang dieses Jahres erneuert. Laut Hauptgeschäftsführer Christian Ossig widersprechen die aktuellen Umsetzungspläne den ursprünglichen Anforderungen. So sei man weit von der Vorgabe entfernt, dass es zu keinen signifikanten Mehrbelastungen für die Institute komme. Die Eigenkapitalanforderungen würden in Europa bei einer genauen Umsetzung der Pläne für Mehrbelastungen von durchschnittlich 25 Prozent in Europa und mehr als 40 Prozent in Deutschland führen. Dadurch, so betonte Ossig, würden rund 700 Milliarden Euro an Investitionen in Form von Krediten fehlen. Die EZB versucht bekanntermaßen seit Jahren die Kreditvergabe im Euroraum anzukurbeln, mit all den zwar gebilligten, aber sicherlich nicht gewünschten Nebenwirkungen vor allem auf der Ertragsseite.

Dass die deutschen Banken entsprechend heftig betroffen sind, hat zwei einfache Gründe: Sie sind traditionell besonders stark in der Immobilienfinanzierung und dem Mittelstandsgeschäft aktiv. Beides wird durch die neuen Regeln extrem verteuert. In der Immobilienfinanzierung wird den Banken der Outputfloor zum Verhängnis, der mit 72,5 Prozent über dem deutschen Durchschnitt liegt. Bei der Mittelstandsfinanzierung ist es das fehlende Rating der Unternehmen. Der Großteil der Mittelständler in Deutschland hat keine Bonitätsbewertung, so Ossig. Entsprechend müssten Ausleihungen zu 100 Prozent mit Eigenkapital unterlegt werden, im Gegensatz zu Unternehmen mit Rating, wo es nur 60 Prozent seien.

Von daher hofft der Hauptgeschäftsführer des BdB auf eine Umsetzung mit Augenmaß unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und bringt eine neue Variante ins Spiel. Im Rahmen der vorgeschlagenen "Second-backstop-Lösung" plädiert er dafür, vorhandene Kapitalbestandteile aus der Säule 2 anzurechnen und so die Belastungen zu reduzieren. "Wir haben Pillar-2-Kapital, das wir nutzen könnten, um die Baseler Anforderungen zu erfüllen", so Ossig. Das ist allerdings eine sehr gewagte Auslegung von Basel IV, denn eigentlich werden die Mindestkapitalanforderungen über die Säule I definiert, während die zweite Säule lediglich als Ergänzung zum Säule-1-Ansatz vorgesehen ist, bei dem von der Aufsicht genehmigte bankinterne Messverfahren zur Ermittlung der Zinsänderungsrisiken zur Anwendung kommen sollen. Ob sich die Bankenaufsicht hierauf einlassen wird?

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