Online-Bezahlverfahren

Grünes Licht für mobile Zahlungen mit Paydirekt

Quelle: Paydirekt

Das Bundeskartellamt hat nach derzeitigen Erkenntnissen keine kartellrechtlichen Einwände gegen die geplante Einführung einer Handy-zu-Handy-Bezahlfunktion via Paydirekt. Das teilte die Wettbewerbsbehörde am 12. April dieses Jahres mit. Wirklich überraschend ist diese Entscheidung nicht. Nachdem die entsprechenden Anwendungen der Sparkassen sowie der Genossenschaftsbanken (Kwitt beziehungsweise Geld senden) freigegeben worden waren, war eine solche Entscheidung konsequenterweise eher zu erwarten. Denn ein Verbot einer P2P-Funktion von Paydirekt hätte den Wettbewerb eher behindert als gestärkt.

Natürlich hat Paydirekt als Gemeinschaftsunternehmen der Kreditwirtschaft eine Sonderrolle, die letztlich auch den Ausschlag dafür gegeben hatte, dass sich die Wettbewerbshüter seit November 2016 überhaupt mit der mobilen Bezahlfunktion befasst haben. Weil aber "der Marktführer Paypal und viele weitere Wettbewerber" (darunter zum Beispiel Lendstar, Cringle oder Tabbt) Vergleichbares schon seit geraumer Zeit anbieten, sieht das Kartellamt in der "Kooperation eines wesentlichen Teils der Kreditinstitute in Deutschland" eher eine "Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Internetbezahlverfahren". Ein neues Angebot zu verbieten wäre in der aktuellen Situation eher kontraproduktiv gewesen.

Ein "Persilschein" ist die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde, das Vorhaben "nach jetzigem Kenntnisstand" nicht aufzugreifen, zwar nicht. Denn in der Prüfung sei letztlich offen geblieben, ob es einen eigenständigen Markt für derartige kostenlose P2P-Transaktionen gibt, auf dem der Wettbewerb durch die Kooperation möglicherweise behindert werden könnte, oder ob es sich bei dieser Zahlungsfunktion um eine unselbstständige Teilfunktion des Online-Banking handelt. Und das wiederum heißt, dass sich die Wettbewerbshüter zu einem späteren Zeitpunkt, falls das P2P-Angebot von Paydirekt den Markt massiv aufrollen würde, vielleicht erneut mit der Thematik befassen könnten.

Doch das ist bestenfalls Zukunftsmusik. So dominant ist das neue Online-Bezahlsystem der deutschen Kreditwirtschaft schließlich noch lange nicht. Insofern ist diese Einschränkung für Paydirekt zunächst einmal zweitrangig. Was jetzt zählt, ist die Möglichkeit, auch im P2P-Bereich zum Wettbewerb aufschließen zu können. Red.

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