EuGH-Urteil zum Widerruf von Kfz-Finanzierungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 9. September 2021 weitreichende Aussagen zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Falle des Widerrufs von Kreditverträgen getroffen. In allen dem EuGH-Entscheid zugrunde liegenden Fällen hatten Verbraucher:innen zur Finanzierung des Kaufs von Kraftfahrzeugen Darlehen bei Banken aufgenommen. Nach mehrjähriger beziehungsweise vollständiger Rückzahlung der Raten widerriefen die Darlehensnehmer:innen die Kreditverträge und beriefen sich auf die Fehlerhaftigkeit einzelner vertraglicher Pflichtangaben. Aus diesem Grunde war nach Ansicht der Kläger:innen auch noch nach Jahren der Widerruf der Kreditverträge möglich, da die Widerrufsfrist noch nicht begonnen habe. Dieser Auffassung ist der EuGH gefolgt.

Mit seiner Entscheidung widerspricht der EuGH der Rechtspraxis in Deutschland und auch der Rechtsmeinung des Bundesgerichtshofs (BGH), an der sich die kreditgebenden Banken in ihrer Vertrags- und Kreditpraxis orientiert haben. Aus Sicht des Bankenfachverbandes bleibt daher abzuwarten, ob und inwieweit der BGH der Rechtsauffassung des EuGH folgen wird. Der Verband spricht sich gegen eine Zweckentfremdung des Widerrufsrechts aus und fordert Rechtssicherheit für die kreditgebende Wirtschaft.

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